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Facebook-Nutzerdaten als Marktmachtfaktor?

Private Law Gazette 1/2019

Die zunehmende Digitalisierung der Abläufe auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten stellt das Kartellrecht vor neuartige Herausforderungen. Dies betrifft sowohl das Kartellverbot, die Missbrauchsaufsicht wie auch die Fusionskontrolle. Prof. Dr. Reinhard Ellger, Referent am Institut, gibt in seinem Beitrag „Digitale Herausforderungen für das Kartellrecht“ einen Überblick über diese Probleme und ihre möglichen Lösungen. Dabei stellt sich etwa die Frage, ob Facebook seine Marktmacht missbraucht, um seine Mitglieder in datenschutzrechtswidriger Weise auszubeuten.

Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist für Produkte und Dienstleistungen sozialer Netzwerke wettbewerbsentscheidend. Die gesammelten Nutzerdaten dienen sowohl der Produktausgestaltung als auch der Monetarisierung durch Werbung. Sie sind eine wirtschaftlich relevante Gegenleistung für die bezahlfreie Nutzung von internetbasierten Plattformen wie Facebook oder WhatsApp.

Das Bundeskartellamt überprüft derzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Facebook Germany GmbH. Dieser wird vorgeworfen, ihre beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt gegenüber ihren Mitgliedern zu missbrauchen, indem sie eine weitgehende Überlassung ihrer personenbezogenen Daten einfordert. Nutzer haben nur die Wahl, dies als Teil eines ‚Gesamtpakets‘ an Konditionen zu akzeptieren, oder auf eine Mitgliedschaft in der Plattform zu verzichten. Nach Auffassung der Behörde muss Facebook als marktbeherrschendes Unternehmen berücksichtigen, dass seine Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können.

Kann Facebook diese Vertragskonditionen wirklich nur aufgrund seiner Marktmacht durchsetzen? Reinhard Ellger weist darauf hin, dass die von Facebook kostenlos angebotenen Dienstleistungen den Nutzern möglicherweise wichtiger sind als die Wahrung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechtes. „So lange die Nutzer allgemeiner sozialer Netzwerke keine Sensibilität für die Beachtung datenschutzrechtlicher Werte zeigen, könnte der weitreichende Zugriff auf personenbezogene Daten auch durchgesetzt werden, wenn ein wirksamer Wettbewerb herrscht,“ gibt der Rechtswissenschaftler zu bedenken und zieht den Schluss: „Der Akzeptanz unangemessener Geschäftsbedingungen durch Konsumenten digitaler Dienstleistungen lässt sich mit kartellrechtlichen Sanktionen nur schwer entgegentreten.“

Reinhard Ellger, Digitale Herausforderungen für das Kartellrecht, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 2018, 272–291.

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