Berufsziel Brüssel

Cathrin Bauer-Bulst packt bei der EU digitale Themen juristisch an

5. Februar 2025

Interdisziplinäre und internationale Lebensläufe sind unter Alumni und Alumnae des Instituts keine Rarität. Schon seltener findet sich eine Vita wie die von Cathrin Bauer-Bulst, in der sich Geisteswissenschaften, Technologie und Recht mit den Stationen Harvard, New York, Hamburg und Brüssel verbinden. Hamburg kommt darin sogar eine Schlüsselrolle zu. Hier hat sie, wie sie sagt, ihre „Liebe zum internationalen Privatrecht entdeckt“. In Brüssel arbeitet sie heute an der Sicherheit im digitalen Zeitalter.

Bereits in jungen Jahren machte Cathrin Bauer-Bulst sich ins Ausland auf, absolvierte zunächst ein internationales Bakkalaureat in England und erwarb anschließend am Harvard College einen Bachelor in History and Literature. Danach heuerte sie in New York bei einer auf IT spezialisierten Unternehmensberatung an. Dieser Berufsstation verdanke sie ihre „Unerschrockenheit gegenüber Technologiethemen“, sagt Bauer-Bulst, die inzwischen als Volljuristin das Referat für Sicherheit im digitalen Zeitalter bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Migration und Inneres, in Brüssel leitet. 

Zurück in Deutschland studierte sie Jura an der Bucerius Law School (BLS). Als prägend bezeichnet sie heute die Lehrveranstaltungen von Institutsdirektorin Anne Röthel, die damals an der BLS den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht innehatte. Ans Institut kam Bauer-Bulst 2005 als wissenschaftliche Hilfskraft während ihres Studiums. Von 2008 bis 2010 war sie parallel zu ihrem Referendariat als wissenschaftliche Assistentin beim damaligen Institutsdirektor Jürgen Basedow tätig.

Nach dem Zweiten Staatsexamen ging Bauer-Bulst nach Brüssel, wo sie bis heute mit ihrer Familie lebt. Sie wurde Anwältin in einer internationalen Kanzlei und qualifizierte sich dann über einen Concours für eine Tätigkeit bei der Europäischen Kommission. Als Policy Officer im Bereich Cybercrime kam sie 2011 in die Generaldirektion Migration und Inneres. 2019 wurde sie Referatsleiterin. „In der EU-Verwaltung gibt es viele spannende Aufgaben, von internationalen Verhandlungen bis zur Gesetzgebung und zur praktischen Umsetzung“, bilanziert sie. „Ich kann zu Themen arbeiten, die für das Leben und die Zukunft so vieler Menschen wichtig sind, zusammen mit exzellenten Kolleginnen und Kollegen aus allen Mitgliedstaaten. Für mich ist das eine große Motivation.“

Ein bahnbrechendes Projekt, an dem sie mit ihrem Team federführend beteiligt war, ist die 2023 von der EU verabschiedete E-Evidence Richtlinie und Verordnung, die 2026 in Kraft tritt. Mit den neuen Regeln werden grenzübergreifende Erhebungen elektronischer Beweismittel innerhalb der EU möglich. Außerdem kann die Justiz in den Mitgliedstaaten per Anordnung direkt auf Providerdaten von Online-Diensten mit Sitz in den USA, wie beispielsweise Google, Apple oder Meta, zugreifen, soweit diese ihre Dienste in Europa anbieten. „Die Gestaltung und Verhandlung der verschiedenen Anknüpfungspunkte waren für mich eine willkommene Gelegenheit, meine Erfahrung im internationalen Privatrecht einzubringen. Von den Ermittlungsbehörden wissen wir, dass bei rund 85 Prozent aller schweren Straftaten die Verbrechensaufklärung elektronischer Beweise bedarf. Und in etwa der Hälfte der Ermittlungen können diese nur durch internationale Kooperation zugänglich gemacht werden.“

Aktuell nimmt die juristische Arbeit ein gutes Viertel ihrer Tätigkeit ein, so Bauer-Bulst. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Juristenkolleg*innen aus 27 verschiedenen EU-Ländern. Aus dieser Erfahrung heraus spricht sie der deutschen Juristenausbildung, über die gerade viel diskutiert wird, ein großes Lob aus: „Wenn es wirklich kniffelig wird, muss man methodisch stringent vorgehen. Da ist es schon von großem Vorteil, wenn man gelernt hat, die Dinge klar und strukturiert zu erfassen und zu durchdenken.“


 




Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Marlena Staak

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