Selbstreflexion im Gesellschaftsrecht

Selbstreflexion im Gesellschaftsrecht

Zwischenbilanz und Blick nach vorne

30. August 2023

Diskursanalysen haben in der Wissenschaft eine lange Tradition. Im Rahmen seiner Forschung zum „Mikrokosmos Gesellschaftsrecht“ unternimmt Holger Fleischer eine Standortbestimmung des Gesellschaftsrechts als akademische Disziplin. Unter Verweis auf Pierre Bourdieu hält er fest, dass die kritische Auseinandersetzung mit disziplinspezifischen Denk- und Forschungstraditionen eine notwendige Bedingung jeder wissenschaftlichen Arbeit bildet.

Weshalb gerade jetzt dieser kritische Blick in den Spiegel? „Im Gesellschaftsrecht vollzieht sich derzeit ein tiefgreifender Funktionswandel“, sagt Fleischer. Immer häufiger werde das vermeintlich reine Organisationsrecht zur Umsetzung gesamtgesellschaftlicher Ziele herangezogen. Politische Anliegen wie Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechte oder Klimaschutz haben bereits ihren Niederschlag im Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht gefunden. Außerdem stehen Erwerbsgesellschaften mit ausschließlicher Gewinnorientierung nicht mehr allein im Mittelpunkt. Sozialunternehmen mit dualer Zweckrichtung ziehen wachsende Aufmerksamkeit auf sich. „Der Wandel zum transformativen Gesellschaftsrecht ist keine vorübergehende Erscheinung, sondern Zeichen einer dauerhaften Zeitenwende. In den letzten Jahren hat sich die gesellschaftliche Erwartungshaltung an unternehmerische Tätigkeit grundlegend verändert. Diese Entwicklung wird sich unter dem Einfluss der Millennials und Post-Millennials voraussichtlich fortsetzen.“

Standortbestimmung als akademische Disziplin

„Nach Jahrzehnten akademischer Blüte hat die Gesellschaftsrechtswissenschaft eine Phase der Ausreifung erreicht“, konstatiert Fleischer. Er vergleicht diese Entwicklungsstufe mit einem Hochplateau: „Das erlaubt uns nicht nur eindrucksvolle Tiefblicke, sondern macht auch die Nähe zu einem krisenhaften Kipppunkt erkennbar.“



„Der Wandel zum transformativen Gesellschaftsrecht ist keine vorübergehende Erscheinung, sondern Zeichen einer dauerhaften Zeitenwende.“

– Institutsdirektor Holger Fleischer –


Die Denk- und Arbeitskraft mehrerer Forschergenerationen habe – in Anlehnung an eine US-amerikanische Charakterisierung des corporation law – dem Gesellschaftsrecht lange Zeit die Geltung als „hottest game in town“ gesichert. Zahlreiche Habilitationsschriften und Doktorarbeiten sowie eine sich verdichtende Kommentarfülle hätten jedoch, so stellt Fleischer fest, zu einer Materialübersättigung geführt. Die Folge sei eine vermehrte akademische Abwanderung besonders jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Kerngesellschaftsrecht in das Finanz- und Kapitalmarktrecht.

Zur Revitalisierung gesellschaftsrechtlicher Forschung regt der Rechtswissenschaftler und Ökonom Fleischer zu mehr Kontextsensibilität, Experimentierfreude und Innovationskraft an. Zukunftsthemen, die sich etwa aus Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz oder dem Wertewandel hin zu mehr Nachhaltigkeit ergeben, führten vor Augen, wie notwendig die Einbettung gesellschaftsrechtlicher Normen und Entscheidungen in einen umfassenden historischen, ökonomischen, sozialen und politischen Zusammenhang sei. Von innovativen Konzepten für unternehmerische Organisationsformen bis hin zu neuen Querschnittsmaterien wie dem Lieferkettenrecht – als Forschungsgegenstand und wissenschaftlicher Disziplin fehle es jedenfalls nicht an richtungsweisenden Impulsen.

Habilitationsschriften als Gradmesser wissenschaftlichen Fortschritts

Einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung ihrer Disziplin haben, so Fleischer, gesellschaftsrechtliche Habilitationsschriften geleistet. In seinem Aufsatz „Gesellschaftsrecht im Spiegel seiner Habilitationsschriften“ erschließt er erstmals den Korpus einschlägiger Arbeiten aus den vergangenen acht Jahrzehnten.

Nach welchen Kriterien sind Habilitationsschriften überhaupt dem gesellschaftsrechtlichen Themenspektrum zuzuordnen? In Fleischers Definition fallen alle Arbeiten, die zumindest einen Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht aufweisen. Außerdem bezieht er kapitalmarktrechtliche Abhandlungen sowie solche mit stiftungsrechtlichem Bezug in seine Betrachtungen mit ein. Daraus ergibt sich eine 138 Werke umfassende Bestandsaufnahme.

Obwohl die gesellschaftsrechtliche Habilitationsschrift, wie das Fachgebiet insgesamt, von großer Praxisnähe geprägt sei, bediene sie sich eines vielfältigen Methodenrepertoires. Aufgrund der Zersplitterung des deutschen Gesellschaftsrechts in viele einzelne Bestimmungen und Gesetze, vom BGB bis zum GmbHG, komme der Rechtsdogmatik eine besondere Bedeutung zu. Als zusätzliche Inspirations- und Erkenntnisquelle diene die Rechtsvergleichung. Während rechtsökonomische Forschungsansätze immer mehr an Boden gewinnen konnten, seien Brückenschläge zur Rechtssoziologie vereinzelt geblieben. Der ahistorische Zug, der die gesellschaftsrechtliche Forschung seit jeher kennzeichne, ließe sich, so Fleischer, mit wenigen rühmlichen Ausnahmen auch den meisten Habilitationsschriften attestieren.

„Habilitationsschriften waren und sind vor allem deshalb Leuchttürme gesellschaftsrechtlicher Forschung, weil sie größere Zusammenhänge aufzeigen, verborgene Strukturen aufdecken, Wertungsprinzipien herausarbeiten und zur Systembildung beitragen.“ Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlange dies die Fähigkeit zur Makro- wie zur Mikroskopie ab. Zur Veranschaulichung zitiert Fleischer ein Bild des Historikers Jürgen Osterhammel von der Flughöhe des Adlers: „Er hat in seiner luftigen Höhe den weiten Überblick und behält dennoch die Details am Boden fest im Auge.“

Gesellschaftsrecht im Spiegel großer Debatten

Eine von ihm initiierte Forschungsreihe eröffnet Fleischer mit seinem Aufsatz „Große Debatten im Gesellschaftsrecht: Fiktionstheorie versus Theorie der realen Verbandspersönlichkeit im internationalen Diskurs“. Aus der Analyse verstreuter Einzeldebatten soll ein Gesamtbild entstehen, das die größeren Entwicklungslinien und Evolutionsprozesse des Gesellschaftsrechts im 19. und 20. Jahrhundert sichtbar macht.

Als Probierstein dient ihm der klassische Diskurs um die Rechtsnatur der juristischen Person. Die berühmten Zivilrechtslehrer Friedrich Carl von Savigny und Otto von Gierke haben sich dazu im 19. Jahrhundert einen intellektuellen Schlagabtausch geliefert, der im neuen Millennium eine ungeahnte Renaissance erlebt. „Das Ringen um die Rolle der juristischen Person in Recht, Wirtschaft und Gesellschaft ist wieder in vollem Gange“, sagt Fleischer. „Ging es einst um die rechtliche Anerkennung von Korporationen als Garanten der Freiheit gegenüber dem Staat, so wird heute die juristische Person in ihrer Eigenschaft als Rechtsträgerin mächtiger multinationaler Unternehmen als Bedrohung für eine freiheitliche Gesellschaft empfunden. Die konkurrierenden juristischen Theorien steuern hier wertvolles Orientierungs- und Reflexionswissen bei, wenngleich sie mehr denn je einer Perspektivenerweiterung um Einsichten aus benachbarten Fächern bedürfen.“


Weiterführende Literatur

Holger Fleischer, Selbstreflexion im Gesellschaftsrecht: "Hottest Game in Town" oder "Death of Corporate Law"?, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 2022, 466–493.
Holger Fleischer, Gesellschaftsrecht im Spiegel seiner Habilitationsschriften, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 2022, 191–218.
Holger Fleischer, Große Debatten im Gesellschaftsrecht: Fiktionstheorie versus Theorie der realen Verbandspersönlichkeit im internationalen Diskurs, Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht 87 (2023), 5–45.



Bildnachweise:
© Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Johanna Detering

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