Direktor emeritus Klaus J. Hopt im Gespräch
Als Klaus J. Hopt 1995 in das Direktorium des Instituts eintrat, kam er von der Ludwigs-Maximilians-Universität München. Sein Wissenschafts- und Lebensweg hatte ihn damals bereits rund um den Globus geführt. Bis heute ist er ein international gefragter Experte zu den wirtschaftsrechtlichen Themen, mit denen er sich einen Namen gemacht hat. Jungen Forschenden auf der Suche nach Karrierewegen empfiehlt er, den Blick auch ins Ausland zu richten. Sein Credo: „Qualität setzt sich durch.“
In Vorbereitung des hundertjährigen Gründungsjubiläums des Instituts 2026 hat die Abteilung Wissenschaftskommunikation in Zusammenarbeit mit einer auf historische Projekte spezialisierten Agentur eine Reihe von Zeitzeugeninterviews geführt. Zu den befragten Persönlichkeiten gehört auch unser langjähriger Direktor und seit 2008 Direktor emeritus Klaus J. Hopt. Anknüpfend an das ausführliche Gespräch zur Institutsgeschichte, haben wir ihn zu einem Interview getroffen, um für die Leserschaft der Private Law Gazette einige Schlaglichter auf seinen persönlichen Werdegang zu werfen.
„Das war die beste Berufsentscheidung in meiner akademischen Laufbahn“, sagt Hopt über seinen Entschluss, dem Ruf der Max-Planck-Gesellschaft zu folgen. Zweifellos war es eine Entscheidung, von der das Institut in hohem Maße profitiert hat. Vieles, was den langfristigen Erfolg des Hauses ausmacht, geht wesentlich auf sein Engagement zurück. Das gilt besonders für die in den letzten drei Jahrzehnten stark gewachsene internationale Ausrichtung sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die aus dem Hamburger Institut eine juristische Karriereschmiede gemacht hat. Mit den Materien Handels-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht setzte er zudem neue inhaltliche Akzente.
Zu den wichtigsten Weichenstellungen, die Hopt nach seiner Berufung vornahm, zählt der enge wissenschaftliche Austausch mit der Universität Hamburg, der später in ähnlicher Weise auch mit der Bucerius Law School ins Leben gerufen wurde. Mit für alle Beteiligten fruchtbaren Ergebnissen: Eine Vielzahl an Promotionen und Habilitationen, die an diesen Universitäten angenommen wurden, sind am Institut entstanden. Nicht wenige dieser Qualifikationsarbeiten hat Hopt selbst betreut. 2008 wurde er mit dem Preis für Mentorship der Claussen-Simon-Stiftung als „Hamburgs bester Doktorvater“ ausgezeichnet. Bisher haben 123 Rechtswissenschaftler*innen bei ihm promoviert und etliche habilitiert. 18 seiner akademischen Schüler*innen haben Professuren an namhaften deutschen und ausländischen Universitäten erlangt.
Viele seiner wissenschaftlichen Projekte haben in Gestalt auflagenstarker Publikationen dauerhafte Wirkung entfaltet, wie etwa der als „Hopt HGB“ bekannte Wirtschaftsrechtskommentar, der – mittlerweile in der 44. Auflage – in jeder deutschen Gerichtsbibliothek zu finden ist. Nach wie vor wegweisend sind Hopts Beiträge zum Kapitalmarktrecht. Sein rechtsvergleichend angelegtes Werk im Bereich Corporate Governance umfasst zahlreiche Bände und hat sowohl in Deutschland als auch international viel Anerkennung gefunden.
Als Sachverständiger für den Deutschen Bundestag und mehrere Bundesministerien sowie die Deutsche Bundesbank und die Europäische Kommission stellte er seine Expertise auch in den Dienst der gesetzgeberischen Praxis. Unter seiner Leitung ist am Institut eine Reihe einflussreicher Großgutachten entstanden. Dabei legte er immer großen Wert auf Unabhängigkeit: „Ich habe nur Themen angenommen, die auch wissenschaftlich interessant waren. Es gab keine Parteigutachten. Und in unseren Arbeiten für die Europäische Kommission ging es uns nicht um die nationale Perspektive, sondern wir haben vorbehaltlos darauf geachtet, was das Beste für Europa ist.“
Im Laufe seiner Amtszeit als Institutsdirektor gehörten neben ihm Hein Kötz, Ulrich Drobnig, Jürgen Basedow und Reinhard Zimmermann dem jeweils dreiköpfigen Kollegium der Direktoren an. „Wir sind über unsere Zusammenarbeit Freunde geworden“, beschreibt Hopt das Innenverhältnis. „Fachlich hatten wir ganz unterschiedliche Interessen. Gut verstanden haben wir uns, weil wir dieselben Qualitätsstandards teilten.“ Aber auch menschlich hat es wohl einfach gestimmt. Egal ob innerhalb oder außerhalb des Instituts – wer mit Klaus J. Hopt im Team gearbeitet hat, weiß, wie sehr er auf ein gutes Miteinander achtet. Ein besonderes Anliegen war ihm auch die persönliche Betreuung der Gastwissenschaftler*innen des Instituts, für die seine Tür immer offenstand.
Klaus J. Hopts Werdegang war von Anfang an international geprägt. Bereits sein Studium absolvierte er zum Teil in Paris, Bilbao und New York. Später haben ihn Gastprofessuren an viele Universitäten in Europa, den USA und Asien geführt. In Deutschland hat er sich zudem als Wissenschaftsgestalter einen Namen gemacht. Mit großem persönlichen Einsatz hat er sich etwa als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates und als Senator der Max-Planck-Gesellschaft sowie als Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft engagiert. Wie blickt er auf die deutsche und die internationale Wissenschaftslandschaft von heute?
„Obwohl ich überzeugt bin, dass wir für die Themen unserer Zukunft eher mehr und keinesfalls weniger Wissenschaft brauchen, ist in Deutschland aktuell mit Zuwächsen an Lehrstühlen kaum zu rechnen. Eine sehr positive Entwicklung aber ist, dass unser Institut inzwischen Talente aus vielen verschiedenen Ländern anzieht. Gleichzeitig ist es für unsere jungen Wissenschaftler*innen selbstverständlich geworden, sich international zu orientieren. Viele unserer Alumni haben im Ausland beachtenswerte Karrieren hingelegt.“
Auch als Direktor emeritus ist Klaus J. Hopt ein produktiver Autor und gefragter Gastdozent. In den letzten 15 Jahren veröffentlichte er zahlreiche Beiträge in deutschen und internationalen Fachzeitschriften und war Mitherausgeber diverser bei Oxford University Press und Cambridge University Press erschienener Sammelbände zu den Themen Finanzmarktregulierung, Finanzmarktaufsicht, Mediation, Corporate Governance im Rechtsvergleich sowie Unternehmensvorstände und Aufsichtsräte in Recht und Praxis. Die Liste seiner außeruniversitären Tätigkeiten ist nach wie vor umfangreich und eindrucksvoll. Lange Zeit schrieb er eine Kolumne für das Handelsblatt. Zuletzt haben ihn wissenschaftliche Vorträge an die Universität Bologna und die Université Laval im kanadischen Quebec geführt. Nach wie vor aktiv ist er zudem als Doktorvater. Zu seinen, wie er sie nennt, „akademischen Kindern und Enkeln“ – auch eine „akademische Urenkelin“ gibt es bereits – pflegt er einen regelmäßigen Kontakt. Wie er das alles schafft, bleibt sein Geheimnis.
Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht