Wissenschaft und Wissenstransfer

Das Kompetenzzentrum für die Anwendung ausländischen Rechts

Private Law Gazette 1/2021 – Seit seiner Gründung stellt das Institut seine aus der Grundlagenforschung gewonnene Expertise in den Dienst der Allgemeinheit. 2020 wurde dafür ein eigenes Kompetenzzentrum geschaffen. Mit dessen Leiter Jan Peter Schmidt werfen wir einen Blick auf Erfahrungswerte und Zukunftsperspektiven.

Für wen erstellt das Institut Gutachten zum Recht anderer Länder?

„Neben Großgutachten für Bundesministerien oder die europäische Kommission erstellen wir vor allem Sachverständigengutachten für deutsche Gerichte. Weisen privatrechtliche Streitigkeiten Berührungspunkte mit zwei oder mehr Rechtsordnungen auf, entscheidet das internationale Privatrecht, welche davon zur Anwendung kommt. Dass deutsche Richter*innen daher oft ausländisches Recht anzuwenden haben, ist außerhalb juristischer Fachkreise kaum bekannt.“

Um welche Themen kann es dabei gehen?

„Beispielsweise kann die Wirksamkeit einer zwischen Ausländer*innen geschlossenen Ehe nach dem Recht von deren Staatsangehörigkeit zu beurteilen sein oder die Formwirksamkeit eines ausländischen Testaments anhand des Rechts des Errichtungsortes. Deutsche Gerichte haben sogar über Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen zu urteilen, die sich im Ausland ereignet haben, wenn Direktansprüche gegen einen dortigen Haftpflichtversicherer hier geltend gemacht werden.“

Woher nehmen die Wissenschaftler*innen des Instituts das Wissen, um solche Fragen zu beantworten?

„Unsere Mitarbeiter*innen bringen die nötigen Fach- und Sprachkenntnisse mit, da sie zumeist im Ausland studiert und geforscht haben. Außerdem verfügt unsere Bibliothek über Spezialliteratur zu allen Rechtsordnungen der Welt. Der über Jahrzehnte hinweg im Haus aufgebaute Wissens- und Erfahrungsschatz umspannt heute alle Kontinente. Neben Kompetenzzentren zum ostasiatischen, islamischen, und lateinamerikanischen Recht unterhalten wir diverse Länderreferate, die unter anderem den gesamten englischsprachigen Rechtskreis abdecken. Mit Polen und der Türkei wurden 2020 zwei Länder neu besetzt, für deren Recht es in der deutschen Gerichtspraxis eine erhebliche Nachfrage gibt. Flankiert wird all das durch persönliche Kontakte zu Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen weltweit.“

Welche Rolle spielt die Gutachtentätigkeit für die wissenschaftliche Arbeit?

„Aus der Arbeit am konkreten Fall ergeben sich immer wieder wertvolle Impulse für die Forschung, etwa wenn Regelungsdefizite oder neuartige Problemstellungen auftauchen. Die oft aufwendige Beantwortung von Fragen aus der Praxis schärft den rechtsvergleichenden Blick. Wir sind also immer neugierig auf die Themen, die ausländisches Recht vor deutschen Gerichten aufwirft. Unsere im vergangenen Jahr für das Bundesverfassungsgericht verfasste Stellungnahme zur Frühehe ist ein Beispiel dafür, wie aus der Arbeit an einem Gutachten ein ganzes Forschungsprojekt entstanden ist.“

Welche Pläne haben Sie für das Kompetenzzentrum?

„Unter anderem planen wir für 2022 eine Konferenz mit den Leiter*innen der deutschen Universitätsinstitute, die ebenfalls Auskünfte zum ausländischen Recht erteilen, sowie Vertreter*innen der Gerichts-, Notar- und Anwaltspraxis. Gemeinsam wollen wir sowohl rechtstheoretischen als auch methodischen Fragen nachspüren.“

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