Rechtswissenschaft und Gender Studies im Dialog

Private Law Gazette 1/2020 – Ivana Isailović ist Ko-Leiterin des von Ralf Michaels ins Leben gerufenen Projekts „Genderforschung und Internationales Privatrecht“. Rechtsnormen und juristische Entscheidungen in einem völlig neuen Licht analysieren zu können sieht sie als den größten Gewinn, den interdisziplinäre Forschung bietet. Was veranlasst eine Juristin, sich ausgerechnet mit Gender Studies zu befassen?

„Wie vielen Rechtswissenschaftler*innen, die in Europa eine dogmatische Ausbildung erhalten haben, war mir lange nicht klar, was Gender-Theorie ist oder wie sie unser Rechtsverständnis bereichern kann. Und das, obwohl ich in einem feministischen Haushalt groß geworden bin und mich immer für eine Feministin gehalten habe“, sagt Ivana Isailović, die in ihrer Forschung die Brücke zwischen internationalem Privatrecht und Gender Studies schlägt. Als sie für ihre Dissertation an der Sciences Po in Paris transnationale Familienrechtsfälle untersuchte, stellte sie fest, dass sowohl in der Rechtsprechung als auch in der internationalen Privatrechtswissenschaft in Frankreich muslimische Frauen sowie Lesben und Schwule häufig in einem negativen Licht erschienen. „Die homophoben Proteste 2013 in Frankreich fand ich sehr beunruhigend. Das hat mich persönlich geprägt und hat gleichzeitig einen großen Teil meiner Arbeit über Recht und Queer- und Gendertheorie beeinflusst.“

Nach ihrer Promotion an der Sciences Po 2014 schlug die in Belgrad geborene und in Paris aufgewachsene Wissenschaftlerin einen internationalen Karriereweg ein. Unter anderem war sie Fellow am Center for European Studies der Harvard University sowie an der NYU School of Law, der Northeastern University School of Law und am Massachusetts Institute of Technology (MIT). Seit Herbst 2019 leitet sie gemeinsam mit Institutsdirektor Ralf Michaels das interdisziplinäre Projekt „Genderforschung und Internationales Privatrecht“ am Hamburger Max-Planck-Institut.

„Interdisziplinarität zwingt uns dazu, unsere Komfortzonen zu verlassen, uns selbst und unser Denken über Wissenserzeugung in Frage zu stellen, aber auch neu darüber nachzudenken, wie das Recht sich auf die Gesellschaft und auf Machtverhältnisse auswirkt“, erklärt Isailović. „Diese Dynamik macht die Zusammenarbeit über Fachgrenzen hinweg so spannend.“ Eine Herausforderung sieht sie darin, zwischen den Disziplinen zu übersetzen. Sie vergleicht dies mit der Beherrschung verschiedener Sprachen, die eben auch das Navigieren zwischen unterschiedlichen Weltsichten erfordere.

Jüngeren Kolleg*innen empfiehlt sie, sich mit den Rationalitäten anderer Fachrichtungen auseinanderzusetzen, ohne dabei juristische Normen und Methoden aus den Augen zu verlieren. „Meiner Erfahrung nach gibt es bei Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Fachgebiete oft wenig Interesse, sich an einem produktiven Dialog zu beteiligen, was vielfältige Gründe haben mag. In unserem Projekt versuchen wir solche Barrieren zum Beispiel mittels Cross Teaching aufzubrechen.“ An der Universität Amsterdam, wo sie diesen August ihre Tätigkeit als Assistant Professor für EU-Recht am Amsterdam Centre for European Law and Governance angetreten hat, will sie dem interdisziplinären Austausch weiterhin viel Raum geben.

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