Reaktionen auf Corona im japanischen und deutschen Recht

Reaktionen auf Corona im japanischen und deutschen Recht

Virtuelle Tagung in Zeiten der Pandemie

  • Beginn: 19.08.2020 08:00
  • Ende: 20.08.2020 12:00

In Kooperation mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung

Am 16. Januar 2020 wurde die erste Corona-Infektion in Japan bestätigt, in Deutschland erfolgte dies am 27. Januar 2020. Beide Länder haben mit unterschiedlichen Maßnahmen auf die Pandemie reagiert und diese Maßnahmen scheinen im internationalen Vergleich (bisher) relativ erfolgreich zu wirken. Die Pandemie und die durch sie ausgelösten Maßnahmen haben dabei direkt und mittelbar Auswirkungen auf viele Aspekte des Lebens und damit auch auf viele Rechtsgebiete. Sie bieten damit einen besonders geeigneten Anknüpfungspunkt für einen hochaktuellen Rechtsvergleich.

Im Rahmen der Tagung "Reaktionen auf Corona im japanischen und deutschen Recht", die virtuell gleichzeitig in Deutschland, Japan und darüber hinaus stattfand, wurden drei betroffene Rechtsgebiete des Zivilrechts schlaglichtartig herausgegriffen und beleuchtet: das Schuldrecht, das Arbeits- sowie das Prozessrecht. Ein weiteres Panel widmete sich dem öffentlich-rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich privatrechtliches Handeln in Zeiten der Pandemie bewegt.

Die Veranstaltung wurde moderiert von Ruth Effinowicz und Prof. Dr. Harald Baum.

Tagungsband

Die Beiträge der Tagung sind auf SSRN abrufbar: https://ssrn.com/abstract=3745631


Videos der Vorträge

Die Vorträge der virtuellen Tagung finden Sie hier zum Nachstreamen:


1. Panel: Schuldrecht

Prof. Dr. Tomohiro YOSHIMASA (Universität Kyōto)

(Vortrag auf English)

Prof. Dr. Martin SCHMIDT-KESSEL (Universität Bayreuth)


3. Panel: Prozessrecht

Prof. Shūsuke KAKIUCHI (Universität Tōkyō)

Prof. Dr. Reinhard BORK (Universität Hamburg)


4. Panel: Verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Rahmen

Associate-Prof. Tomoaki KURISHIMA (Universität Saitama)

Prof. Dr. Anna-Bettina KAISER (Humboldt-Universität zu Berlin)


Schlussworte

Ruth EFFINOWICZ (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht)



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