Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ)

Die Zeitschrift wurde 1927 von Ernst Rabel als das deutsche Zentralorgan und Forum für die Grundlagenforschung auf den Gebieten des Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts in ihren internationalen Aspekten gegründet. Fachgebiete für alle diese Materien sind damit die Rechtsvergleichung und das Auslandsrecht, das Internationale Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht sowie die Rechtsvereinheitlichung einschließlich des Europarechts.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1927 verfolgt Rabels Zeitschrift theoretische wie praktische Ziele. Sie versteht sich als Forum internationaler wissenschaftlicher Auseinandersetzung und geistigen Austausches mit der ausländischen Forschung. Dem Gesetzgeber bietet sie durch die Vermittlung ausländischer Erfahrungen Hilfe, und sie bezieht Stellung zu den Fragen, welche die zunehmende Vereinheitlichung des Rechts durch internationale Abkommen und sonstige Regelwerke aufwirft.

Rabels Zeitschrift publiziert grundlegende Aufsätze zu allen Arbeitsgebieten des Instituts, seit mehreren Jahren unter verstärkter Einbeziehung wirtschafts- und europarechtlicher Themen. Besondere Beachtung finden die Rechtsakte der Europäischen Union und die Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Einzelne Themen werden in Schwerpunktheften beleuchtet. In der Rubrik „Materialien“ werden neue Gesetzestexte, Abkommen und rechtsvergleichende Entwürfe abgedruckt und kritisch gewürdigt. Ein breit angelegter Rezensionsteil steht für die Besprechung der inländischen wie der ausländischen Fachliteratur zur Verfügung.

Die Institutszeitschrift wird seit 1946 von Mohr Siebeck in Tübingen verlegt und trägt den Namen ihres Gründers seit dem Jahr 1961. Sie erscheint vierteljährlich (Print- und Onlineausgabe) und wird vom Direktorium gemeinschaftlich mit Jürgen Basedow, Ulrich Drobnig, Bernhard Großfeld, Klaus J. Hopt, Hein Kötz, Ernst-Joachim Mestmäcker, Wernhard Möschel und Reinhard Zimmermann herausgegeben, unterstützt durch einen Redaktionsausschuss externer und interner Wissenschaftler, dem zurzeit Mateusz Grochowski (Hamburg), Jens Kleinschmidt (Trier), Christoph Kumpan (Halle-Wittenberg), Jan Peter Schmidt (Hamburg), Klaus Ulrich Schmolke (Erlangen), Kurt Siehr (Zürich und Hamburg) sowie Wolfgang Wurmnest (Augsburg) angehören und der im Institut von Christian Eckl als Geschäftsführendem Redakteur koordiniert wird.

Hinweise für Autor*innen

Die Annahme eines Manuskripts zur Veröffentlichung erfolgt schriftlich und unter dem Vorbehalt, dass der Beitrag nicht anderweitig veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angeboten wurde. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht; die Exklusivität entfällt 12 Monate nach Erscheinen (genauere Informationen finden Sie hier).

Eingesandte Aufsätze werden durch ein Fachkollegium begutachtet (Redaktionsausschuss). Die Redaktion ist bestrebt, das Begutachtungsverfahren innerhalb eines Zeitraums von drei bis sechs Wochen abzuschließen. Aufsätze umfassen in der Regel 20–30 Druckseiten, eine Druckseite enthält ca. 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fußnoten.

Rezensionen umfassen in der Regel 3–4 Druckseiten, eine Druckseite enthält ca. 3.500 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fußnoten. Die Rezensionsbücher werden den Autoren von der RabelsZ-Redaktion zugeschickt. Die Buchbesprechung sollte möglichst innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt erfolgen. Unterbleibt die Rezension, erfolgt grundsätzlich die Rückgabe der überlassenen Rezensionsbücher.

Beiträge werden grundsätzlich auf Deutsch, Englisch oder Französisch veröffentlicht und müssen der Redaktion stets auch in elektronischer Version als WORD-Dokument übermittelt werden. Bitte beachten Sie auch unsere Stylesheets mit den Hinweisen für Autoren bzw. den Hinweisen für Rezensenten. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge im Einklang mit diesen Hinweisen zu überarbeiten.

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