Rechtsvergleichung im Spiegel anderer vergleichender Wissenschaften
Projektzeitraum: 2024-2026
Viele Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften setzen auf den Vergleich als Erkenntnismethode und können auf lange Fachgeschichten und verzweigte methodische Debatten zurückblicken. Diese Einsicht eröffnet Zugänge zur Rechtsvergleichung, die bislang noch nicht systematisch erschlossen worden sind. Diese Leerstelle gilt es zu schließen. Denn die Sichtung dieser andernorts geführten methodischen Debatten verspricht neue Perspektiven auf und für die Rechtsvergleichung. Die disziplinübergreifende Wanderung durch andere Fachgeschichten der vergleichenden Wissenschaften eröffnet den Blick auf Engführungen und gibt die Chance, unbewusst aufgegebener oder vorentschiedener Fragen gewahr zu werden. Es kann sichtbar werden, worin die eigene Disziplin in vorschnellen Konsensen gefangen ist oder sich in Abwehrreflexen verkämpft hat. Zugleich lassen sich Metatrends freilegen und erforschen, etwa Gestalt und Rolle von Ethisierungsdebatten.
Weitere Fragen werden sein: Wie gehen andere vergleichende Wissenschaften mit ihrer eurozentristischen Tradition um oder mit dem Vorwurf, dass vergleichendes Erkennen in Konstruktionen und impliziten Agenden gefangen sei? Wie thematisieren andere Wissenschaften das Verhältnis von Methode und Gegenstand, und wie lösen andere vergleichende Wissenschaften das Problem von unendlicher Materialfülle bei endlicher Sprachkompetenz – und endlicher Zeit?