Rabels großer Wurf

7. Januar 2026

Mehrmals täglich fällt im Institut sein Name. Die von ihm ins Leben gerufene Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht ist ebenso nach ihm benannt wie unser großer Vortragssaal. Außerdem ist die alle zwei Jahre feierlich abgehaltene Ernst-Rabel-Vorlesung seinem Andenken gewidmet. 1926 wurde Ernst Rabel Gründungsdirektor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, das in diesem Jahr als Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht sein 100-jähriges Bestehen feiert. 1937 aus dem Amt gedrängt, emigrierte er in die USA und kehrte nach dem Krieg für wenige Jahre zurück. Auskunft über sein Leben gibt in erster Linie sein wissenschaftliches Wirken.
 

Ernst Rabels Werdegang ist eng verwoben mit der juristischen Wissenschaftsgeschichte von der späten Habsburgermonarchie und dem Kaiserreich bis zur Nachkriegsgesellschaft der USA und Deutschlands. Von Anfang an richtete er den Blick weit über die Grenzen des deutschen Rechts hinaus. Rabel befasste sich intensiv mit dem griechischen und dem ägyptisch-griechischen Recht, einschließlich der juristischen Papyruskunde, sowie dem römischen und dem mittelalterlich deutschen Recht bis zur Entwicklung des Usus modernus. Geprägt von seiner rechtshistorischen Forschung wurde er zum Wegbereiter der modernen Rechtsvergleichung als eigene Disziplin. Die für ihn selbstverständliche Verbindung zwischen Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung kommt in seinem 1944 in den USA gehaltenen Vortrag On Comparative Reseach in Legal History and Modern Law zum Ausdruck: „Any enlargement of the lawyer’s horizon will bear reward. To make lawyers rise above the level of routiniers, the proper disciplines within the strictly juridical field are legal history and comparative law, generating detailed criticism from which we may judge better our own law, its causes and effects.“

Rabel war Professor an sieben Universitäten und beteiligt am Aufbau dreier erfolgreicher Institute. Charakteristisch für seine Grundhaltung als Wissenschaftler und akademischer Lehrer war sein ausgeprägtes Interesse für die Anforderungen der Rechtspraxis. So wirkte er jeweils mehrere Jahre als Richter am Appellationsgericht Basel, am Landgericht München, am Deutsch-Italienischen Gemischten Schiedsgericht sowie am Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

„Any enlargement of the lawyer’s horizon
will bear reward.“

– Ernst Rabel –

Im Rahmen seiner Berufung an die Ludwig-Maximilians-Universität München wurde 1916 auf seine Initiative hin Deutschlands erstes Institut für Rechtsvergleichung gegründet, dem er zehn Jahre lang vorstand. Sein großer Wurf folgte, als die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft ihn 1926 zum Gründungsdirektor des Kaiser-Wilhelm-Instituts (KWI) für ausländisches und internationales Privatrecht in Berlin berief. Zudem wurde er in den Direktionsrat des Internationalen Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts UNIDROIT in Rom berufen, als dieses 1928 seine Arbeit aufnahm.

Rabel galt als Ausnahmewissenschaftler, der das Berliner Institut innerhalb weniger Jahre zum weltweit führenden Zentrum für internationales Privatrecht (IPR) machte. Neben der Erforschung des Privatrechts ausländischer Staaten mit dem Ziel, aus dem Vergleich der Rechtsordnungen Folgerungen für die Rechtsentwicklung und Rechtsverbesserung zu ziehen, hatte das KWI die Aufgabe, Deutschland bei der Bewältigung der privatrechtlichen Folgen des Ersten Weltkriegs zu unterstützen. Dies erfolgte durch Gutachtentätigkeit für Gerichte, Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen sowie durch die Beratung des Gesetzgebers. Im Rahmen seines Amts bei UNIDROIT regte Rabel an, das Warenkaufrecht international zu vereinheitlichen und wurde in diesem Projekt zur treibenden Kraft. Parallel dazu entstand am KWI der erste Band seines deutschsprachigen Hauptwerks Das Recht des Warenkaufs. Eine rechtsvergleichende Darstellung, der 1936 erschien. Im darauffolgenden Jahr wurde seine Amtszeit am KWI durch das NS-Regime beendet.

Als Rabel im Alter von 65 Jahren in die USA kam, gab es dort für ihn keine Aussicht mehr auf eine Professur. Seine Zeit in Chicago und später in Ann Arbor, Michigan, widmete er vor allem der Arbeit an seinem Opus magnum The Conflict of Laws. Mit dieser vierbändigen Studie schuf er eine weltweit vergleichende Enzyklopädie des IPR. Als er 1950 an das zwischenzeitlich in Tübingen untergebrachte und in die Max-Planck-Gesellschaft eingegliederte Institut zurückkehrte, wurde er nicht wieder in seine Direktorenposition eingesetzt. Sein Wunsch war es, Das Recht des Warenkaufs zu vollenden. 1951 konnte er es auf der Haager Konferenz über die Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts vorstellen. Fertigstellung und Veröffentlichung erfolgten posthum 1958. Als das einflussreichste Werk Rabels fand es seinen Niederschlag im Haager Kaufrechtsübereinkommen von 1964 sowie im UN-Kaufrecht (CISG) von 1980.


„Der Stoff des Nachdenkens über die Probleme des Rechts
muß das Recht auf der gesamten Erde sein.“

– Ernst Rabel –

Kurz vor dem Umzug des Instituts nach Hamburg starb Rabel 1955 in Zürich. Aus seinem Leben ist nur wenig Privates bekannt. Als Sohn eines Wiener Hof- und Gerichtsadvokaten war seine Jugend in der Donaumonarchie großbürgerlich geprägt. So erhielt er etwa Klavierunterricht von Anton Bruckner. Wie seine Eltern war er katholisch getauft. Seine politische Gesinnung wird als konservativ und patriotisch beschrieben. Aufgrund der Nürnberger Rassegesetze wurde er 1935 zur Aufgabe seines Lehrstuhls und 1937 zur Niederlegung seines Amts als Institutsdirektor gezwungen. Erst 1939 entschloss er sich, Deutschland zu verlassen.

„Der Stoff des Nachdenkens über die Probleme des Rechts muß das Recht auf der gesamten Erde sein“, beschrieb er einmal sein wissenschaftliches Credo. Würde er sich heute im Hamburger Institut umsehen, darf man hoffen, dass auch aus seiner Sicht zumindest eine deutliche Annäherung an seine Forschungsvision gelungen ist.



Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ernst Rabel wurde am 28. Januar 1874 in Wien geboren. 1895 legte er an der Universität Wien die judizielle und 1896 die staatswissenschaftliche Staatsprüfung ab, nachdem er 1895 promoviert hatte. 1902 habilitierte er sich an der Universität Leipzig, wo er 1904 zum ao. Professor ernannt wurde. 1906 ging er als Ordinarius nach Basel, 1910 nach Kiel und 1911 nach Göttingen, bevor er 1916 dem Ruf nach München folgte. 1926 wurde er Gründungsdirektor des KWI für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Berliner Universität. Zudem bekleidete er mehrere Richterämter. 1939 emigrierte er in die USA. Ab 1950 war er Wissenschaftliches Mitglied am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht und lehrte als Honorarprofessor in Tübingen und Berlin. Er wurde vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern und dem Antonio-Feltrinelli-Preis. Er starb am 7. September 1955 in Zürich.


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