„Mandatory Family Protection“ setzt die Reihe „Comparative Succession Law“ fort

20. November 2020

Trotz der immensen Tragweite, die das Erbrecht für das Leben vieler Menschen hat, ist es ein von der Grundlagenforschung wenig behandelter Teil des Privatrechts. Institutsdirektor Reinhard Zimmermann hat es sich gemeinsam mit Kenneth Reid von der Edinburgh Law School und Marius de Waal von der Stellenbosch University zur Aufgabe gemacht, diese Materie einer historisch-vergleichenden Analyse zu unterziehen. Eine von ihnen ins Leben gerufene internationale Arbeitsgruppe hat mit der Reihe „Comparative Succession Law“ wegweisende Publikationen geschaffen. Nach Sammelwerken über Testamentsformen ist nun ein dritter Band mit dem Titel „Mandatory Family Protection“ erschienen.

Grundsätzlich besteht im Erbrecht aller im Rahmen dieses Langzeitprojekts untersuchten Rechtsordnungen die Freiheit, über sein Vermögen von Todes wegen per Testament zu verfügen. Gleichzeitig existieren aber auch überall Rechtsansprüche von Familienmitgliedern, mit denen die Testierfreiheit beschränkt wird. In den europäischen sowie den vom römischen Recht geprägten außereuropäischen Rechtsordnungen geht dieses Prinzip der familiären Solidarität auf Regelungskonzepte zurück, die ihren Ursprung in der Antike haben. Im deutschen und österreichischen Recht wird diese Beschränkung der Verfügungsgewalt des Erblassers heute als „Pflichtteilsrecht“ bezeichnet.

Reinhard Zimmermann, der auch Mitherausgeber aller drei Bände ist, beleuchtet in den von ihm verfassten Kapiteln den Schutz von im Testament übergangenen oder enterbten Angehörigen im römischen Recht, das heutige System des Pflichtteilsrechts im deutschen Recht sowie die entsprechenden Regelungen anderer kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen. Zum Kreis der Autor*innen gehören drei weitere Wissenschaftler*innen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht: Knut Benjamin Pißler, Leiter des Kompetenzzentrums China und Korea, Jan Peter Schmidt, Leiter des Kompetenzzentrums für die Anwendung ausländischen Rechts, und Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe zum Recht islamischer Länder. Sie behandeln das Spannungsfeld zwischen Testierfreiheit und den Versorgungsansprüchen von Angehörigen in China, Lateinamerika sowie im islamischen Recht.

Ein abschließendes Kapitel widmen die Herausgeber der Bewertung des Rechts der dargestellten Länder und Rechtstraditionen in vergleichender Perspektive. Dabei wird deutlich, dass die Lösungskonzepte der einzelnen Rechtsordnungen in zwei Kategorien fallen: einen traditionellen Ansatz, der bestimmten Angehörigen das Recht auf feste obligatorische Vermögensanteile einräumt, und eine grundsätzlich bedarfsorientierte Regelung. An beiden Modellen gab und gibt es Kritik sowie damit verbundene Reformvorschläge, von denen auch einige den Weg in die Gesetzgebung der letzten Jahre gefunden haben. Dabei weisen gesellschaftliche und demographische Veränderungen den Weg eher in Richtung einer Lockerung fester Pflichtteile zugunsten einer bedarfsgerechten Lösung.

Kenneth G. C. Reid, Marius J. de Waal, Reinhard Zimmermann (Hrsg.), Comparative Succession Law, Bd. 3: Mandatory Family Protection, Oxford University Press, Oxford 2020, xxviii + 804 S.

Weitere Publikationen der Reihe

Reinhard Zimmermann, Marius J. de Waal, Kenneth G.C. Reid (Hrsg.), Comparative Succession Law, Bd. 1: Testamentary Formalities, Oxford University Press, Oxford 2011, XIX + 502 S.
Kenneth G. C. Reid, Marius J. de Waal, Reinhard Zimmermann (Hrsg.), Comparative Succession Law, Bd. 2: Intestate Succession, Oxford University Press, Oxford 2015, XIX + 528 S.

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