Stand der Japan-Rechtsvergleichung in Europa - Thema der ZJapanR 49/2020

3. Juli 2020

Der Eröffnungsbeitrag der ZJapanR 49/2020 widmet sich dem Stand der Japan-Rechtsvergleichung in Europa und zeigt die vielfältigen Aktivitäten. Mehrere Beiträge analysieren zudem verschiedene rechtliche Institutionen im Spannungsfeld von traditionellen Strukturen, gesellschaftlichem Wandel und gesetzlichen Reformen. Weitere Artikel beschäftigen sind unter anderem mit der AGB-Kontrolle in Japan und Deutschland und der Frage der Reihung von japanischen Namen in englischsprachigen Texten. Die ZJapanR wird mitherausgegeben von dem ehemaligen sowie der aktuellen Leiter*in des Kompetenzzentrums Japan am Max-Planck-Institut für Privatrecht, Prof. Dr. Harald Baum und Ruth Effinowicz.

Unter dem übergeordneten Thema „Endurance in Japanese Law“ liegen mit der aktuellen ZJapanR mehrere Beiträge eines vom Australian Network of Japanese Law (ANJeL) am 23. September 2019 in Pavia (Italien) ausgerichteten Symposiums vor. Den Auftakt bildet ein aus acht Länderberichten bestehender Artikel, der das Interesse am japanischen Recht und das diesbezügliche Engagement in Lehre, Forschung und Praxis in verschiedenen europäischen Ländern aufzeigt. Als Experte des japanischen Rechts in Deutschland beschreibt Harald Baum zusammen mit Moritz Bälz den intensiven Austausch zwischen Deutschland und Japan, zu dem auch das von ihm gegründete Kompetenzzentrum Japan am Max-Planck-Institut für Privatrecht einen erheblichen Beitrag leistet.

Ebenfalls auf das Symposium zurück gehen drei Artikel, die die Bewahrung traditioneller Strukturen im japanischen Rechtssystem zum Thema haben: Souichirou Kozuka analysiert den Stil japanischer Gerichtsurteile und zeigt die Bedeutung dieser als (de facto) bindende Präzedenzfälle in der Rechtsprechung, was auf den Wunsch nach Konsistenz zurückzuführen ist. Masako Kamiya beschäftigt sich mit den japanischen Anwaltskammern, die durch obligatorische Registrierungen und die Kompetenz zu Disziplinarmaßnahmen das Berufsethos der Anwaltschaft beaufsichtigen – ein System, das aus der Zeit gefallen zu sein scheint. David T. Johnson und Dimitri Vanoverbeke schließlich zeigen, wie in den letzten Jahren Veränderungen in der japanischen Strafjustiz dazu geführt haben, den Status Quo zu verfestigen.

Zu den in der ZJapanR veröffentlichten Abhandlungen gehört unter anderem ein Beitrag von Jürgen Basedow, emeritierter Direktor des Max-Planck-Instituts für Privatrecht. In diesem analysiert er die neuen Regelungen zur AGB-Kontrolle im novellierten japanischen Zivilgesetz von 2020 auf Grundlage eines Rechtsvergleichs insbesondere mit dem deutschen sowie punktuell weiteren nationalen Rechten.

In seinem Beitrag plädiert Andrea Ortolani für die Verwendung der im englischen üblichen Reihenfolge von Namen (Rufname gefolgt vom Familiennamen) für japanische Namen – trotz des Aufrufs der japanischen Regierung auch in nicht-japanischsprachigen Texten die im Japanischen übliche Reihenfolge zu verwenden.

Die Zeitschrift ZJapanR ist derzeit die weltweit einzige Publikation, die regelmäßig, zeitnah und nach einem konsistenten Konzept die vielfältigen Entwicklungslinien des japanischen Rechts in westlichen Sprachen dokumentiert, analysiert und in einem methodisch wie formal breit gefächerten Ansatz publizistisch zugänglich macht.

Prof. Dr. Harald Baum, ehemaliger Leiter des Kompetenzzentrums am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, hat die Zeitschrift 1996 gegründet. Seit dem Jahr 2004 wird die ZJapanR vom Hamburger Max-Planck-Institut in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung herausgegeben. Mitherausgeberin ist Ruth Effinowicz, die seit Juni 2020 in der Nachfolge von Harald Baum das Kompetenzzentrum Japan am Institut leitet und nun die Zeitschrift federführend herausgibt.

 

Inhaltsübersicht Ausgabe 49/2020:

Symposium
The Australian Network for Japanese Law (ANJeL): Endurance in Japanese Law
Giorgio Fabio Colombo, Béatrice Jaluzot, Wered Ben-Sade, Roger Greatrex, Francisco Barberán, Dimitri Vanoverbeke, Luca Siliquini Cinelli, Harald Baum, Moritz Bälz: The State of Japanese Legal Studies in Europe
Souichirou Kozuka: The Style and Role of Judgments by Japanese Courts. How They are Written and Read
Masako Kamiya: Disciplinary Procedures. What It Tells Us about Practicing Attorneys in Japan
David T. Johnson, Dimitri Vanoverbeke: The Limits of Change in Japanese Criminal Justice
Mark A. Levin, Kallista Hiraoka: Gender and Law Scholarship in the Law in Japan Field A Comprehensive Bibliographic Study

Abhandlungen
Jürgen Basedow: AGB-Kontrolle in Japan und Deutschland
Mihoko Sumida: Robo-Advisors and the Legal Duties of their Providers
Michiko Takata: Neuere Entwicklungen der japanischen Rechtsprechung zum Verwaltungsermessen. Kritische Überlegungen zum „fachlich-technischen Ermessen“
Andrea Ortolani: First Name First. On the Order of Japanese Names in English
Timothy Magarry: Can a Retweet Infringe Copyright? Nawata v Twitter
Teppei Ono: Electronically Recording Custodial Interrogations in Japan. Can the Revised CCP Provide Hope for the Reform of Custodial Interrogation?
Keiko Gutmann: Zur Erhöhung der Umsatzsteuer in Japan und insbesondere zur Kleinunternehmerproblematik

Rezensionen
Johannes Kaspar: Christian SCHWARZENEGGER / Makoto IDA (Hrsg.): Autonomie am Lebensende – Kultur und Recht. Die aktuelle Diskussion in der Schweiz und in Japan
Johannes Kaspar: Robert ESSER / Makoto IDA (Hrsg.): Menschenrechtsschutz und Zusammenarbeit im Strafrecht als globale Herausforderung. Rezeption internationaler Standards in Deutschland und Japan
Oliver Schön: Christopher HEATH / Atsuhiro FURUTA (eds.): Japanese Patent Law – Cases and Comments
Jan Schneemann: Miyuki UEDA: Die stille Gesellschaft in Japan

Neue Bücher
Neue Bücher zum japanischen Recht in westlichen Sprachen

 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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