Online Panel: Grundrechte und IPR nach der BVerfG-Entscheidung zum KinderEheBG

Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht

  • Datum: 08.05.2023
  • Uhrzeit: 15:00 - 17:00
  • Ort: Online-Veranstaltung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. März 2023 in einem umfangreichen Beschluss das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in seinem kollisionsrechtlichen Teil für teilweise verfassungswidrig erklärt. Solche verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zum Kollisionsrecht sind selten, und die Entscheidung hat neue Aspekte aufgeworfen. Im Panel wurde diskutiert, wie die Entscheidung zum Verhältnis zwischen Grundrechten sowie IPR beiträgt oder wie andersherum die Grundrechte im Privatrecht über die Grenze hinauswirken.

Teilnehmer*innen des Panels waren Henning Radtke (Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts; Universitätsprofessor a.D. und Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover; zuständiger Berichterstatter im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht), Dagmar Coester-Waltjen (bis zu ihrer Emeritierung Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Prozessrecht an der juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen sowie Direktorin des dortigen Lichtenberg-Kolleg), Susanne Gössl (Direktorin am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) und Lars Viellechner (Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, Verfassungstheorie, Rechtsphilosophie und Transnationales Recht an der Universität Bremen sowie Direktor des dortigen Zentrums für Europäische Rechtspolitik).

Die Beiträge wurden zusammen mit einer kurzen Einführung im Online-First-Verfahren und im Open Access der RabelsZ veröffentlicht:

Ralf MichaelsEinleitung zum Symposium

Henning Radtke, Zu den Maßstäben der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts

Susanne Lilian Gössl, Grundrechte und IPR: Vom beidseitigem Desinteresse zu höflicher Aufmerksamkeit – und zu angeregtem Austausch?

Lars Viellechner, Die Anwendbarkeit der Grundrechte im Internationalen Privatrecht: Zur Methodik der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Kinderehe

Dagmar Coester-Waltjen, Die “Kinderehen”-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für das internationale Eheschließungsrecht?

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