Kindschaftsrecht

Kindschaftsrecht

(Projektzeitraum: 2014-2019)

Von 2014 bis 2019 galt die Grundlagenforschung dem Kindschaftsrecht. In den letzten Jahrzehnten haben die Gesetzgeber zahlreicher islamischer Länder ihr Familienrecht novelliert. Während die Entwicklungen im Ehe- und Scheidungsrecht in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft eng begleitet worden sind, hat das Kindschaftsrecht und seine Entwicklungen eine solche Beachtung weder in der Öffentlichkeit noch in der Wissenschaft erfahren. Dabei hat es in unterschiedlichen Bereichen des Kindschaftsrechts durchaus Änderungen gegeben, so im Sorgerecht, bei der Einführung adoptionsähnlicher Strukturen oder rechtlicher Konstrukte zur Integration von Kindern in neuen Familien, beim Status nichtehelicher Kinder oder in der Verrechtlichung künstlicher Reproduktionstechniken.

Um diesen Entwicklungen nachzuspüren, ist im Sommer 2014 die Max Planck Working Group on Child Law in Muslim Countries gegründet worden. Diese setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Forschungsgruppe sowie aus namhaften Wissenschaftler*innen und herausragenden Nachwuchswissenschaftler*innen aus den Rechts- und Islamwissenschaften, die sich im Rahmen eines Open Calls beworben hatten.

Die Gruppe hat von 2014 bis 2016 die Regelungen und Entwicklung des Sorgerechts sowie die möglichen Folgen der Einführung des Grundsatzes des Kindeswohls in einer Vielzahl islamischer Länder erfasst. In der Zeit von 2016 bis 2018 stand die Abstammung sowie die Adoption und ihre Äquivalente im Fokus der Forschungen.

Abstammungsrecht und Adoption
Das Abstammungsrecht in den islamischen Ländern lehnt sich an die islamrechtlichen Vorgaben an und bestimmt durch gesetzliche Vaterschaftsvermutung den Ehemann der Mutter zum rechtlichen Vater eines Kindes. Doch was gilt, wenn das Kind zu früh geboren wird oder die Eheschließung der Eltern nicht nachgewiesen werden kann? Was ist der Status nichtehelicher Kinder? Kann ein Mann seine Vaterschaft anfechten oder durch DNA-Test nachweisen? Und wie regelt das islamische Recht die Annahme als Kind? mehr
Sorgerecht und Kindeswohl
Gesetzliche Sorgerechtsregelungen in den islamischen Ländern haben sich lange an den klassischen islamrechtlichen Regelungen orientiert. Im Vordergrund standen dabei pauschalisierte Annahmen über das Kindeswohl, die in Altersstufen und nach Geschlecht der Eltern und der Kinder geordnet waren. Diese Regelungen sind ab den 1990er Jahren immer mehr zugunsten des Grundsatzes des Kindeswohles und/oder zugunsten der Mutter durch Verlängerung der ihr obliegenden Sorgerechtszeiträume angepasst worden. mehr

Zur Redakteursansicht