
Abstammungsrecht und Adoption
(Projektzeitraum: 2016-2018)
Mitarbeiter*innen der Forschungsgruppe 2016-2018:
Nadjma Yassari (Leitung), Lena-Maria Möller (Postdoc), Dörthe Engelcke (Postdoc), Dominik Krell (Wissenschaftlicher Assistent), Tess Chemnitzer (Arabistik-Fachfrau).
Das Abstammungsrecht in den islamischen Ländern lehnt sich an die islamrechtlichen Vorgaben an und bestimmt durch gesetzliche Vaterschaftsvermutung den Ehemann der Mutter zum rechtlichen Vater eines Kindes. Doch was gilt, wenn das Kind zu früh geboren wird oder die Eheschließung der Eltern nicht nachgewiesen werden kann? Was ist der Status nichtehelicher Kinder? Kann ein Mann seine Vaterschaft anfechten oder durch DNA-Test nachweisen? Und wie regelt das islamische Recht die Annahme als Kind?
Diesen und ähnlichen Fragen stellte sich die Max Planck Working Group on Child Law in Muslim Countries zwischen 2016 und 2018 in einem Projekt über die Abstammung und den Schutz elternloser Kinder. Dabei erwies sich die Bearbeitung der Adoption und ihrer möglichen Äquivalente als besonders interessant. Während viele islamische Länder sie ausdrücklich ablehnen, so etwa Marokko oder die Golfstaaten, gibt es einige Länder, die ein solches Verbot nicht aussprechen und eine Annahme als Kind über unterschiedliche Rechtsstrukturen zulassen: Dies ist etwa der Fall des tunesischen Rechts, wo seit 1958 die volle Adoption anerkannt und gesetzlich kodifiziert ist, oder des iranischen Rechts, das die Annahme als Kind in Form einer schwachen Adoption erlaubt.
Die Herausarbeitung dieser Unterschiede führt nicht nur zu neuen Erkenntnissen zum Recht islamischer Länder, sie hat auch Konsequenzen für die Anerkennungspraxis europäischer Gerichte.
Workshop „Establishing Filiation: Towards a Social Definition of the Family in Islamic and Middle Eastern Law?“ (2017)
Die Länderberichte und die Ergebnisse des Workshops wurden 2019 unter dem Titel „Filiation and the Protection of Parentless Children“ in englischer Sprache bei T.M.C. Asser Press publiziert.