Familienrechte unter den Bedingungen der europäischen Spätmoderne
Projektzeitraum: 2024-2028
Entwickeln sich die europäischen Familienrechte auf eine Weise, die sich in den soziologischen Vorhersagen zur Moderne hält? Um diese Frage zu beantworten, sind Familienrechte in mehrere Richtungen zu sichten. Zunächst bedarf es einer Bestandsaufnahme: Worin sind Familienrechte „modern“ im gesellschaftstheoretischen Sinn, und worin auch nicht? Es gilt also, die Familienrechte mit den Augen der Gesellschaftstheorie zu beobachten und aufzuklären, über welche familienrechtlichen Institute, Strukturen und dogmatischen Figuren die Rechtsideale der Moderne verwirklicht werden, und welche Entwicklungsprozesse – Öffnungen, Pluralisierungen, Individualisierungen, Liberalisierungen etc. – die Rechtsideale der Moderne weiter vollziehen und ihren Bewegungsgesetzen entsprechen. Daran schließt sich die letztlich drängendere Frage an: Sind weitere familienrechtliche Modernisierungen möglich und plausibel, oder wird bzw. muss sich die familienrechtliche Dynamik der Moderne irgendwann abschwächen, um nicht dysfunktional zu werden? Wie könnte eine gänzlich moderne Variante der Ehe aussehen, die weder inhaltsleer noch unattraktiv wäre? Auf welche Weise können europäische Familienrechte also den Modernisierungspfad weitergehen, ohne dass ihre Institutionen Abgleiten in Dysfunktionalität – und welche Institutionen des Rechtssystems garantieren die dazu nötige Fähigkeit der Moderation durch Selbstbeobachtung und Selbstbegrenzung?