Familienfunktionen und Familienrecht
Projektzeitraum: 2024-2030
Zu den grand thèmes der Familiensoziologie gehört die Frage nach den gesellschaftlichen Funktionen von Familie. Im Gegensatz zu biologischen Funktionen sind damit die Funktionen gemeint, die Familien für die und innerhalb der Gesellschaft haben. Häufig werden drei Hauptfunktionen unterschieden: wirtschaftliche Funktionen (Familie als Gewähr für materielle Sicherheit), sozialisierende Funktionen (Familie als Orte der Erziehung und der Fürsorge) sowie politische oder verortende Funktionen (gesellschaftliche Platzierungen durch Familie). Wir wollen in drei Teilprojekten (Finanzierung, Care, Status) erforschen, wie das Familienrecht diese gesellschaftlichen Funktionen von familiärer Praxis in der Gegenwart abbildet.
Unsere Leitfragen sind: In welchen Rechtsvorstellungen (Leitbilder, Pflichten, Ansprüche, Sanktionen, Entgeltlichkeitsvorstellungen, Statusfolgen etc.) spiegelt Familienrecht welche soziale Funktion der Familie wider? Haben sich Rechtsregeln, die mit einer bestimmten sozialen Funktion von Familie erklärt und legitimiert wurden, verändert, und wenn ja: in welche Richtung? Sind Rechtsregeln funktionslos („tot“) geworden oder dysfunktional? In Bezug auf welche Funktionen finden welche Wanderungsbewegungen oder Gewichtverlagerungen zwischen Familienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht statt?