Internationales Privatrecht – Einheitsrecht – Europäisches Privatrecht

Gedenksymposium zu Ehren von Jürgen Basedow

  • Datum: 29.11.2024
  • Uhrzeit: 08:45
  • Ort: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Im September 2024 wäre Jürgen Basedow 75 Jahre alt geworden. Im November desselben Jahres erschien seine letzte Monographie „Uniform Law: Legal Responses to Globalisation“, an welcher er bis zu seinem Tod am 6. April 2023 gearbeitet hatte. Beides gab Anlass für das von Konrad Duden (Universität Hamburg), Eva-Maria Kieninger (Universität Würzburg) und Ralf Michaels (MPI Hamburg) organisierte und am 29.11.2024 am Institut veranstaltete Gedenksymposium. Ort, Thema und Charakter der Veranstaltung spiegelten triadisch das wissenschaftliche Wirken des Geehrten wider. Basedow hat fast 40 Jahre seines Lebens am Institut verbracht, stand diesem von 1997 bis 2017 als Direktor vor und blieb dort bis zu seinem Tod präsent. Zudem lassen sich die Gebiete des Internationalen Privatrechts, des Einheitsrechts und des Europäischen Privatrechts als Schwerpunkte der – grenzenlos anmutenden – Forschung Basedows bezeichnen. Überdies nahm die Veranstaltung explizit einen zukunftsgewandten und konstruktiven Charakter ein, wie er dem des Geehrten entsprach.

Internationales Privatrecht

Nach den einführenden Worten von Michaels wandte sich zunächst Hannah Buxbaum (Indiana University Maurer School of Law) den Instrumenten zu, mithilfe derer konfligierende Regelungssysteme in Ausgleich gebracht werden könnten. Dabei ließe sich im internationalen Wirtschaftsrecht die Tendenz beobachten, den divergierenden Regulierungsinteressen nicht durch Harmonisierung und Vereinheitlichung, sondern durch Unilateralität zu begegnen. Ein solches Vorgehen ließe sich insbesondere in der Europäischen Union beobachten. Es bliebe abzuwarten, wie sich andere Staaten hierzu verhalten würden.

Im Anschluss hieran referierte Nadjma Yassari (Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung) zur praktischen Anwendung von ausländischem Familienrecht, wofür sie nicht zuletzt auf ihre langjährige Erfahrung als Gutachterin am Institut zurückgreifen konnte. Zwei Beobachtungen stellte sie hierbei in den Vordergrund. Zum einen werde ausländisches Familienrecht immer seltener angewendet. Zum anderen gestalte sich die Anwendung von ausländischem Familienrecht (sofern berufen) in der Praxis aus vielfältigen Gründen schwierig.

Einheitsrecht

Im anschließenden Teil der Tagung nahmen zwei Beiträge das Einheitsrecht in den Blick; ein Rechtsbereich an dem Basedow bis zuletzt gearbeitet hatte. Den Anfang machte Dagmar Coester-Waltjen (em. Universität Göttingen), die der Frage nachging, inwieweit sich Einheitsrecht sektoral oder prinzipiell erreichen ließe. Im Ergebnis sprach sich Coester-Waltjen für ein kumulatives statt alternatives Vorgehen aus.

Der Frage, inwieweit von einem System des Einheitsrechts die Rede sein könne, widmete sich sodann Stefan Vogenauer (MPI Frankfurt). Anders als der Geehrte habe er keine Skepsis am Bestehen eines solchen, vielmehr sei ein System des transnationalen Handelsrechts nicht nur denkbar, sondern in Teilen schon vorhanden. Es sei die vornehmste Aufgabe der Rechtswissenschaft, bestehende Widersprüche zu beseitigen und das Vorhandene zu systematisieren. Nichts anderes gelte im Einheitsrecht.

Europäisches Privatrecht

Zwei weitere Vorträge nahmen sich anschließend dem Themenkomplex des Europäischen Privatrechts an. Den Anfang machte Christian Kohler (Universität Saarland), der die Außenprivatrechtspolitik der Europäischen Union beleuchtete. Zu dieser würden insbesondere die Sicherung menschenrechtlicher Garantien im Ausland, Nachhaltigkeitsbestrebungen und die Herstellung von Wettbewerbsgleichheit zählen. Affirmativ verwies Kohler auf das Lieferkettengesetz und die Datenschutzgrundverordnung, womit sich zugleich der Kreis zum Vortrag von Buxbaum schloss.

Hierauf folge ein Vortrag von Matteo Fornasier (Ruhr Universität Bochum) zu den Modellen europäischer Privatrechtsharmonisierung. Klassischerweise werde zwischen negativer und positiver Harmonisierung sowie zwischen Voll- und Mindestharmonisierung unterschieden. Weniger Aufmerksamkeit sei bislang dem Phänomen der prozeduralen Harmonisierung zugekommen. Diesem käme im EU-Recht, insbesondere im Arbeitsrecht, eine zunehmend wichtige Rolle bei der Angleichung der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu. Dabei handele es sich, sofern eine materiellrechtliche Harmonisierung am fehlenden Konsens der Mitgliedstaaten scheitere, um die beste Alternative.

Book Launch: Jürgen Basedow, Uniform Law

Seinen Abschluss fand der Tag – in ungewöhnlicher Weise für eine Gedenkveranstaltung – mit der Vorstellung des Buchs „Uniform Law“ von Jürgen Basedow, an welchem dieser bis zuletzt gearbeitet hatte. Zunächst berichtete Konrad Duden vom Umgang mit dem weit fortgeschrittenen, allerdings unvollendeten Manuskript. In Absprache mit der Witwe Basedows sei die Entscheidung gefallen, das Vorhandene zu veröffentlichen, die nicht verschriftlichten Teile hingegen als solche zu belassen. Besonders dankte er Jannis Gries, dem letzten Assistenten Basedows, der die Aufgabe übernommen hat, das Werk für die Publikation zu finalisieren. Auf diese einleitenden Worte folgte die Vorstellung des Buchs durch Herbert Kronke (em. Universität Heidelberg), der sich ausführlich seinem Inhalt widmete, die wissenschaftlichen Verdienste Basedows würdigte und einige persönliche Anekdoten aus der gemeinsamen Zeit am Institut zum Besten gab. Sein Ende fand das Gedenksymposium mit den Worten Michaels: „Wir alle haben Jürgen Basedows Präsenz heute gespürt; im Ansatz, in der Diskussion, in den Fragen und im Denken. Er wirkt weiter in seiner Forschung und in seinen Schülern und Schülerinnen.“

 


 




Bildnachweise: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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