Wissenstransfer: Forschung zum afghanischen Familienrecht unterstützt juristische Praxis

13. Februar 2023

Deutsche Gerichte und Behörden müssen nach den Regelungen des internationalen Privatrechts ausländisches Familienrecht anwenden. Immer häufiger ist das auch afghanisches Recht, dessen Ermittlung eine große Herausforderung sein kann. Die Forschungsgruppe zum Recht islamischer Länder am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht erweitert daher ihr Informationsportal „Familienrecht im Nahen Osten“. Unterstützt wird das Projekt vom Bundesministerium der Justiz (BMJ).

Online frei abrufbare Informationen über die geltenden Bestimmungen und die Rechtsquellen des Familienrechts Afghanistans in deutscher Sprache sollen eine wissenschaftlich fundierte Ressource für die juristische Praxis in Deutschland und Europa bilden. Unter anderem wird die Website ein digitales Archiv der statusrechtlich relevanten behördlichen Dokumente sowohl im Original als auch in deutscher Übersetzung bereitstellen. Hinzu kommen eine wissenschaftliche Kommentierung sowie ein Glossar zur Einführung in die Grundsätze des afghanischen Familienrechts. Alle Daten werden laufend aktuell gehalten.

„Unsere Grundlagenforschung zum afghanischen Recht dient sowohl der Wissenschaft als auch der Arbeit der Gerichte und Behörden“, sagt Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe. „Das Projekt folgt einem bewährten Modell.“ Bereits 2016 hat die Rechtswissenschaftlerin mit ihrem interdisziplinär zusammengesetzten Team ein Informationsportal ins Leben gerufen, das die Rechtslagen in Syrien und im Irak erfasst und in deutscher Sprache aufbereitet. Es wurde ebenfalls mit Mitteln des BMJ gefördert. Seit 2017 ist www.familienrecht-in-nahost.de online und verzeichnet bisher über 200.000 Zugriffe. Auf der frei zugänglichen Website zu finden sind die einschlägigen Gesetze des syrischen und irakischen Rechts in deutscher Übersetzung und eine Kommentierung der relevanten Rechtsgebiete (internationales Privatrecht, Familien- und Erbrecht, Verfahrensrecht, Staatsangehörigkeitsrecht) sowie Abschriften der amtlichen Dokumente über die Eheschließung und die deutsche Rechtsprechung zum syrischen und zum irakischen Familienrecht.





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