Zugang zum afghanischen Familienrecht für die juristische Praxis

4. Juli 2024

In international gelagerten zivilrechtlichen Fragen müssen deutsche Gerichte und Behörden häufig ausländisches Recht anwenden. Unterstützung bei der Klärung familienrechtlicher Fragen zum Irak und Syrien bietet das Institut seit mehreren Jahren mit einer online verfügbaren Sammlung von Rechtsquellen und Erläuterungen in deutscher Sprache. Diese wurde jetzt durch aktuelle Informationen zum afghanischen Recht ergänzt.

Der Relaunch des um Afghanistan erweiterten Informationsportals „Familienrecht im Nahen Osten“ (www.familienrecht-in-nahost.de) fand anlässlich einer Fortbildungsveranstaltung für den Landesverband der hamburgischen Standesbeamten e. V. statt, die am 26. Juni 2024 am Institut abgehalten wurde.

Mit seinem Informationsangebot richtet sich das Portal an deutsche Gerichte und Behörden, die beispielsweise auch im Zuge von Asylverfahren das Bestehen familienrechtlicher Beziehungen ermitteln müssen. Es bündelt Ergebnisse eines 2016 ins Leben gerufenen Forschungsprojekts, das sich zum Ziel gesetzt hat, Antworten auf konkrete Fragen aus der Praxis zu geben: Unter welchen Voraussetzungen kann eine religiös geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt werden? Wie sind Originaldokumente aus dem Irak, Syrien oder Afghanistan zu bewerten? Wie ist zu entscheiden, wenn keine Dokumente vorliegen? Die Daten des vom Bundesministerium der Justiz finanziell unterstützten Online-Projekts werden laufend aktuell gehalten.

„Das afghanische, syrische und irakische Familienrecht beruht größtenteils auf dem islamischen Recht, dessen Struktur und Konzepte deutschen Rechtsvorstellungen oftmals fremd erscheinen. Es war uns daher wichtig, die Übersetzung der Gesetzestexte um Kommentierungen zu ergänzen, die die kulturellen und sozialen Hintergründe erläutern und im Falle Afghanistans auch die politischen Strukturen und Umwälzungen einbeziehen“, sagt Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe zum Recht islamischer Länder am Institut. „Mit diesem auf jahrelanger Feld- und Grundlagenforschung basierenden Informationsportal, in dessen Erstellung auch afghanische, syrische und irakische Rechtswissenschaftler*innen und Praktiker*innen eingebunden waren, wollen wir der Verwaltung und der Justiz in Deutschland eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxistaugliche Ressource an die Hand geben.“


 




Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Johanna Detering

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