Summer School „Populism and the New Foreign Relations Law“

am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Vom 8. bis zum 10. Juni 2022 kamen am MPIL in Heidelberg für eine dreitägige Summer School zu dem Thema “Populism and the New Foreign Relations Law: Between Public International Law, ‚External Public Law‘, and Conflict of Laws” 20 Nachwuchswissenschaftler*innen unter der Leitung von Anne Peters (MPI Heidelberg), Karen Knop (University of Toronto und Max Planck Law Fellow) und Ralf Michaels (MPI Hamburg) zusammen. Die Summer School war zugleich Auftakt eines groß angelegten Forschungsprojekts, welches Karen Knop in den kommenden Jahren als eine der ersten Max Planck Law Fellows leiten wird.

Ziel der Summer School war es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das bisher in nur wenigen Ländern bekannte Foreign Relations Law näher zu bringen, sowie dessen Beziehungen zum internationalen Privatrecht und zum Völkerrecht zu untersuchen. Unter der Leitung der drei Gastgeber diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeregt das Erlernte und brachten so ihre diversen fachlichen und nationalen Hintergründe ein. Die Ergebnisse der Summer School werden nicht veröffentlicht, sondern sollen zur Konkretisierung und Ausrichtung des größer angelegten Forschungsprojekts von Karen Knop als Max Planck Law Fellow dienen, dessen Abschluss erst in einigen Jahren zu erwarten ist.

Die Summer School begann mit der Erkenntnis, dass nur wenige der vielen vertretenen Nationen Foreign Relations Law als ein eigenständiges Rechtsgebiet überhaupt kennen. In Deutschland, als einem der wenigen Länder mit einem solchen Rechtsgebiet, ist es auch als Staatsrecht III bekannt. Aus einer rechtsvergleichenden Perspektive fällt es jedoch schwer, das neue Rechtsgebiet allgemeingültig zu definieren. Es stellt sich dabei auch die Frage, ob es eines solchen Rechtsgebietes überhaupt bedarf und welche Fälle dieses erfassen sollte. Denn der mögliche Regelungsbereich wird in weiten Teilen auch von anderen Rechtsgebieten erfasst, namentlich dem Völkerrecht, dem internationalen Privatrecht, dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, aber auch der Diplomatie. Es gibt aber durchaus Fälle die den bekannten Rechtsgebieten nicht eindeutig zugeordnet werden können, weswegen erwogen werden sollte, diese in einem neuen Feld zusammenzufassen. Warum beispielsweise wird die Anmeldung einer Demonstration vor einer Botschaft häufig anderen Maßstäben unterzogen als sonstige Demonstrationen? Dürfen koreanische „Trostfrauen“ die koreanische Regierung dazu verpflichten, mit Japan über eine Entschädigung für ihre Leiden zu verhandeln? Warum entfallen die Ansprüche auf Schadensersatz für den Tod eines durch Polizeigewalt umgekommen Opfers, wenn der tödliche Schuss über eine staatliche Grenze hinweg erfolgte? Unterfallen solche Fälle überhaupt gerichtlicher Zuständigkeit oder ist es etwa die Aufgabe der Diplomatie, eine Lösung zu finden?

Die Realität zeigt also, dass es durchaus den Raum für ein neues Rechtsgebiet gibt und es sinnvoll ist, dieses in einer Gesamtschau des Feldes zu analysieren. Dessen weitere Entwicklung sollte aber nicht wie bisher wenigen westlichen Ländern überlassen werden, sondern auch weitere Perspektiven einbeziehen. Genau diese Schaffung neuer Perspektiven war eines der Kernanliegen der Summer School. Denn nach Ansicht von Karen Knop droht das noch junge Rechtsgebiet Opfer populistischer Strömungen/Politik zu werden. Sie versteht Populismus dabei nicht als Ideologie, sondern als Methode für die Abgrenzung und Abwertung alles „Internationalen“ vis-à-vis dem Nationalen. Verdeutlichen lässt sich diese Sorge mit Wahlspruch für den Brexit „take back control“ bezüglich der vermeintlich nicht demokratisch legitimierten Institutionen der EU. Ein Rückzug aus internationalen Verträgen und Organisationen lässt sich auch in vielen anderen Ländern beobachten. Diesem dürfe das Foreign Relations Law keinen Vorschub leisten, indem es sich als ein Ersatz für das Völkerrecht etabliert.

Doch sind diese Sorgen bezüglich des Völkerrechts begründet und nicht eher das Gegenteil der Fall? Anne Peters veranschaulichte anhand einiger Fallbeispiele, wie die Ratifikation, aber auch der Rückzug aus völkerrechtlichen Verträgen demokratisch legitimiert wird oder auch nicht. Kann sich die Regierung eines Staates aus dem internationalen Strafgerichtshof zurückziehen, ohne das Parlament in diese Entscheidung einzubeziehen? Auch das Internationale Privatrecht kann neue Perspektiven bieten. Dessen Offenheit gegenüber fremden Rechtsordnungen oder, abstrakter formuliert, dem Fremden, verdeutlichte Ralf Michaels. Auch so könne populistischen Tendenzen entgegengewirkt werden. Erfahrungen unter anderem aus Brasilien, den USA und Kanada zeigen zudem, dass eine Öffnung des Rechtsgebietes auch gegenüber indigenen Völkern notwendig ist. Denn auch wenn diese nicht wie Staaten völkerrechtlich anerkannt werden, pflegen sie dennoch regelmäßig Beziehungen über staatliche Grenzen hinweg, die rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Dies veranschaulichte Karen Knop an dem Arctic Council, in dem sowohl Staaten wie auch indigene Völker der Polarregion vertreten sind.

Nach drei Tagen voller Sitzungen, Diskussionen und angeregten Gesprächen reisten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Wissen ab, dass in den vergangenen Tagen der Grundstein für die weitere Entwicklung des Foreign Relations Law gelegt wurde. Dies war verbunden mit der Aufforderung von den drei Gastgebern, das Neugelernte weiter zu entwickeln und zu veröffentlichen. Aufgrund der neu gefundenen Kontakte, die nach so langer Coronapause fleißig geknüpft wurden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis Veröffentlichungen auch in Kooperation erscheinen.

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