Nadjma Yassari in den Beirat Zivile Krisenprävention der Bundesregierung berufen

6. Oktober 2020

Priv.-Doz. Dr. Nadjma Yassari, wissenschaftliche Referentin und Leiterin der Forschungsgruppe "Das Recht Gottes im Wandel – Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder" am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, ist im September 2020 vom Auswärtigen Amt in den Beirat Zivile Krisenprävention der Bundesregierung berufen worden.

Der auf Basis der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ im Jahr 2018 neu ins Leben gerufene Beirat soll zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Expertise zur Krisenprävention und Friedensförderung bündeln und damit die Bundesministerien beratend unterstützen. Seine Mitglieder sind anerkannte Expert*innen, unter anderem aus den Bereichen Wissenschaft, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie der internationalen Zusammenarbeit. Der Beirat fördert aktiv den steten Austausch der Bundesregierung mit der deutschen Zivilgesellschaft. Seine Impulse fließen in die praktische Arbeit der Bundesregierung ein und werden auch zukünftig bei der Ausrichtung des deutschen Krisenengagements berücksichtigt.

Nadjma Yassari widmet ihre rechtsvergleichende Forschung dem nationalen und internationalen Familien- und Erbrecht islamischer Länder. Darüber hinaus engagiert sie sich seit vielen Jahren intensiv für den Wissenstransfer in Rechtspraxis und Öffentlichkeit. Yassari ist seit 2000 als wissenschaftliche Referentin am Institut tätig und unterrichtet seit 2015 islamisches Recht an der Universität Hamburg, wo sie 2016 mit einer Arbeit zum islamischen Familienvermögensrecht habilitiert wurde.

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht