Wissenschaftlicher Austausch und Kooperationen

Wissenschaftlicher Austausch und Kooperationen

Stipendienprogramm mit dem Schieds- und Mediationszentrum der brasilianisch-kanadischen Handelskammer in Sao Paulo

Ziel dieser Partnerschaft ist es, brasilianischen Doktorand*innen oder Post-Docs Forschungsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu drei Monaten zu ermöglichen. Diese Forschungsaufenthalte sollen der wissenschaftlichen Aufarbeitung des noch jungen brasilianischen Schiedsrechts aus rechtsvergleichender Perspektive dienen. Dabei wird mit dem Schiedsrecht auf einem der traditionellen Forschungsschwerpunkte des Kompetenzzentrums aufgebaut.

Brasilien besitzt mit dem 1996 erlassenen Schiedsgesetz eines der modernsten Regime Lateinamerikas auf diesem Gebiet. Mit dem Erlass dieses Gesetzes wollte das Land eine Entlastung der Justiz bewirken und damit insbesondere Investoren eine Möglichkeit an die Hand geben, um überlange Verfahrensdauern der staatlichen Gerichte zu vermeiden. Auch stellt das Gesetz einen wichtigen Mosaikstein in einer Strategie der Angleichung des brasilianischen Rechtssystems an internationale Standards dar. Schritten in Richtung einer internationalen Harmonisierung, zu denen insbesondere die 2002 vorgenommene Ratifizierung der New Yorker Schiedskonvention von 1958 gehört, stehen allerdings immer noch gewichtige Vorbehalte gegen Souveränitätseingriffe durch nicht-staatliche Akteure gegenüber. So hat Brasilien erst 2015 damit begonnen, bilaterale Investitionsschutzabkommen abzuschließen (Mosambik, Angola und Mexiko), die aber keine Schiedsklauseln enthalten. Der ICSID-Konvention ist Brasilien nicht beigetreten.

Angesichts der Bestrebungen der Regierungen Brasiliens und Deutschlands, im „Deutschland + Brasilien“-Jahr 2013 unter dem Stichwort „Wissenschaft ohne Grenzen“ („Ciências sem Fronteiras”) den wissenschaftlichen Austausch zwischen beiden Ländern zu vertiefen, haben sich das Schiedszentrum der brasilianisch-kanadischen Handelskammer (CAM-CCBC), eine der führenden Schiedsinstitutionen Brasiliens, und das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht entschlossen, eine Kooperationspartnerschaft einzugehen.

Zusammenarbeit mit Juristenvereinigungen

Das Lateinamerikareferat pflegt langjährige Verbindungen zur Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung (DBJV).

Ferner bestehen enge Kontakte zur Argentinisch-Deutschen Juristenvereinigung (ADJV), zur Deutsch-Lusitanischen Juristenvereinigung (DLJV) und zur Deutsch-Mexikanischen Juristenvereinigung (DMJV).

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