Kodierungen von Verhalten
Projektzeitraum: 2026-2029
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Sinne des BGB setzt eine bestimmte Diagnose voraus. Dazu gehört, dass ein Erwachsener seine Angelegenheiten „wegen einer Krankheit oder Behinderung“ nicht selbst regeln kann (§ 1814 BGB). Dies setzt Einordnungen, Klassifizierungen und Bewertungen von Verhalten voraus. In der Praxis spielen dabei Klassifikationssysteme, die in der Medizin entwickelt sind, eine zentrale Rolle. Dazu gehören die International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD) und das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM). Beide sind Kodierungen, also regelgeleitete Überführungen komplexer Lebenswirklichkeit in eine Ordnung.
Das Forschungsvorhaben versteht das angewandte Betreuungsrecht ebenfalls als eine Form der Kodierung von Verhalten. Dahinter steht die Annahme, dass Recht und Medizin ähnliche Strukturen nutzen, um Verhalten einzuordnen und damit für die beiden Systeme bewertbar zu machen. Es soll daher die betreuungsrechtliche Kodierungspraxis mit den medizinischen Kodierungen verglichen werden. Insbesondere wird es darum gehen, die mit den genutzten Kodierungen verfolgten Zwecke interdisziplinär zu beschreiben und zu analysieren. Denn Kodierungen können Entscheidungsgrundlage, Technik oder Wissensspeicher sein, sie können deskriptiv, normativ oder gestaltend wirken etc. Außerdem interessieren die beiderseitigen Entwicklungen und die dahinterstehenden Kräfte. Eine diachrone Analyse soll Zugang zu den tieferen Kodierungsstrukturen eröffnen. Der interdisziplinäre Vergleich verspricht nicht nur Erkenntnisse für die jeweilige Disziplin, sondern soll auch unser Verständnis davon vertiefen, wie Recht und Medizin durch ihre Verhaltenskodierungen jeweils unser Zusammenleben gestalten.