Gefälligkeitsverhältnisse

Projektzeitraum: 2024-2028

Wenn Rechtsordnungen Hilfeleistungen vorschnell als Gefälligkeiten einordnen, können Rechtsschutzerwartungen enttäuscht werden. Umgekehrt kann sich Recht als dysfunktional erweisen, wenn es die Schwelle zum Vertrag (zu) niedrig ansetzt. Mit diesem Forschungsvorhaben sollen die Regelungsstrategien von Rechtsordnungen in der Reaktion auf Gefälligkeiten systematisiert und analysiert werden. Dabei geht es auch um näheres empirisches Wissen: Wer tut eigentlich wem regelmäßig einen Gefallen und warum? Zudem soll systematisiert werden, über welche Rechtsinstitute Gefälligkeiten anerkannt, intensiviert oder umgekehrt abgewertet werden. Schließlich interessieren die möglichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen rechtlichen Regulierungsstrategien, außerrechtlichen Motivationen, gesellschaftlichen Praktiken und sozialen (Un-)Gleichgewichten. Inwiefern spiegeln Rechtsvorstellungen zu Gefälligkeitsverhältnissen gesellschaftliche Bewertungen von Care-Arbeit oder Haltungen im Umgang von Mental Load etc. wider? Diesen Fragen spürt das interdisziplinär und rechtsvergleichend konzipierte Forschungsprojekt nach.

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