Familienrecht und Staatsangehörigkeit
Projektzeitraum: 2024
Das Familienrecht ist eng mit dem Recht der Staatsangehörigkeit verflochten. Insbesondere knüpft die Staatsangehörigkeit einer Person an ihre Abstammung an. Für Gesetzgeber und Rechtsanwendung stellt sich damit die Aufgabe, Rechtsgebiete aufeinander abzustimmen, die jeweils eigenen Dynamiken unterliegen. Hinzu kommt gerade in Staatsangehörigkeitsfragen häufig eine internationale Dimension, so dass Abstimmungsbedarf mit den verschiedenen Familienrechten anderer Länder die Komplexität noch erhöht.
Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht geben Anlass, dieser selbstgemachten Komplexität nachzugehen und zu untersuchen, inwieweit aus der gewachsenen Aufteilung in Rechtsgebiete eine Eigendynamik entstehen kann, wenn die Ziele des einen Rechtsgebiets zu Änderungen im jeweils anderen führen.