Der Grundsatz, dass niemand sein Vermögen teils nach gewillkürter, teils nach gesetzlicher Erbfolge vererben könne, zählt zu den Eigenheiten des römischen Erbrechts, die in der Rechtswissenschaft späterer Epochen das größte Unverständnis hervorgerufen haben. In seiner Dissertation unternimmt Dirk Erdelkamp, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Institut, eine Reise durch die Zeitgeschichte, indem er das Nemo-pro-parte-Prinzip und seine Rezeption von seinen Ursprüngen bis in die Gegenwart hinein verfolgt.
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