Erben und Schenken sind funktional weitgehend austauschbar. Bestimmte zu Lebzeiten erfolgte Zuwendungen sind im deutschen Recht jedoch erbrechtlichen Gleichbehandlungsansprüchen unterworfen. Dieses System steht zunehmend in der Kritik. In seiner Dissertation rekonstruiert Christoph Schoppe, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Institut, die Ausgleichung nach § 2050 Abs. 1 BGB aus historischer, rechtsvergleichender und dogmatischer Perspektive.
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