Dr. Philipp Ceesay, LL.M. (Harvard), geb. Scholz

Wissenschaftlicher Referent bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Zimmermann


Forschungsschwerpunkte

Aktien-, GmbH- und Personengesellschaftsrecht, Erb- und Schuldrecht (insb. in historisch-vergleichender Perspektive), Stiftungsrecht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht

Vita

Philipp Ceesay, geboren 1989 in Leipzig als Philipp Scholz, studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit einem einjährigen Erasmus-Aufenthalt am Trinity College Dublin. Anschließend war er bis 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Walter Bayer in Jena tätig, wo er 2014 mit einer Arbeit zur aktienrechtlichen Vorstandshaftung promoviert wurde. Für seine von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderte Dissertation erhielt er die Promotionspreise der Universität Jena sowie des Thüringer Arbeitskreises für Unternehmensrecht. Während seines Referendariats in Hamburg war Philipp bereits von 2016 bis 2017 wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann am Institut.

Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens ging er mit Stipendien des ERP-Programms sowie des DAAD für ein LL.M.-Studium an die Harvard Law School, um anschließend als wissenschaftlicher Referent ans Institut zurückzukehren und sich bei Prof. Zimmermann zu einem erbrechtlichen Thema zu habilitieren. Im Michaelmas Term 2019 war Philipp Max Planck Gildesgame Fellow am Institute of European and Comparative Law und am St Catherine’s College in Oxford. Von 2019 bis 2021 war er stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e.V. und organisierte in dieser Funktion – unter anderem gemeinsam mit Stefan Korch – die 31. Jahrestagung der GJZ in Hamburg 2021. Seit 2022 arbeitet Philipp als Mitglied der Project Group on Digital Inheritance des European Law Institute an Vorschlägen für eine Harmonisierung der grenzüberschreitenden Abwicklung digitaler Nachlässe.

Philipps Forschungsschwerpunkte liegen im Unternehmensrecht sowie im Erbrecht. In seiner Habilitationsschrift hat er die Erosion und Resilienz des erbrechtlichen Formzwangs aus historisch-vergleichender sowie zivilverfahrensrechtlicher Perspektive untersucht. Das Habilitationsverfahren an der Bucerius Law School wurde im Oktober 2024 eröffnet.

Während der Arbeit an seiner Habilitationsschrift hat Philipp kontinuierlich an der Bucerius Law School sowohl in der Rechtsvergleichung als auch im Examensvorbereitungsprogramm in den Bereichen Allgemeines Schuldrecht, Kaufrecht, Sachenrecht, Handelsrecht sowie Erb- und Familienrecht unterrichtet. Zudem vertrat er im Wintersemester 2021/2022 die Schwerpunktbereichsveranstaltung „Unternehmensrecht“ an der Universität Jena. Derzeit vertritt Philipp eine Professur für Bürgerliches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg.

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