Nadjma Yassari von der Universität Hamburg zur Professorin ernannt

10. Dezember 2021

Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel – Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder“ am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wurde am 30. November 2021 von der Universität Hamburg zur Professorin ernannt.

Prof. Dr. Nadjma Yassari, LL.M. (London) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien, der Université René Descartes Paris V sowie an der Universität Innsbruck. 1998 schloss sie ein Masterstudium an der School of Oriental and African Studies der University of London ab. 1999 promovierte sie an der Universität Innsbruck mit einer rechtsvergleichenden Arbeit über die Vertragsfreiheit in islamischen und westlichen Rechtskulturen. Ihre Tätigkeit am Institut nahm sie im Jahr 2000 als Referentin für das Recht islamischer Länder auf. Seit 2009 leitet sie die Forschungsgruppe zum islamischen Familien- und Erbrecht.

Yassari wurde 2016 mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum islamischen Familienvermögensrecht von der Universität Hamburg, wo sie seit 2015 islamisches Recht lehrt, habilitiert und erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Islamisches Recht. Mit der Ernennung zur Professorin würdigt die Universität Hamburg die hervorragenden Leistungen der Rechtswissenschaftlerin.



 


 

Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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