Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Ein zentrales Forschungsgebiet ist das Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarkrecht. Auf breiter rechtsvergleichender Grundlage werden fundamentale und aktuelle Fragestellungen kritisch aufbereitet und in einen größeren historischen und internationalen Kontext gestellt. Wo es sich anbietet, werden Regelungsvorschläge für Reformen auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene entwickelt. Ein besonderes Profil gewinnt die Forschung durch ihre interdisziplinäre Ausrichtung.
Projekte
Betrügereien, Pleiten, Börsenkrach – der Stoff, aus dem Unternehmensskandale gemacht sind, lässt zunächst nicht an Fortschritt denken. Dennoch haben Bilanz-, Finanz- und Wirtschaftsskandale über Epochen hinweg die Entwicklung des Aktien- und Kapitalmarktrechts maßgeblich mitgeprägt. Dieses Rechtsgebiet, so heißt es häufig, sei eine Geschichte seiner Reformen. Tatsächlich sind viele von ihnen aus dem Handlungsdruck von Skandalen hervorgegangen. Eine von Institutsdirektor Holger Fleischer ins Leben gerufene Forschungsreihe widmet sich der rechtlichen Aufarbeitung von Unternehmensskandalen rund um den Globus.
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Gesellschaftsformen bilden die Essenz des Gesellschaftsrechts. Sie prägen nicht nur die Anschauungen der Wirtschaftspraxis, sondern bestimmen auch den Aufbau der Lehrbücher. Über weite Strecken des 20. Jahrhunderts blieb der gewachsene Normenkanon des Personengesellschafts- und Körperschaftsrechts nahezu unverändert. Diese lange Phase „gesetzgeberischer Ruhe“ hielt bis gegen Ende der 1970er-Jahre an. „In den vergangenen fünf Jahrzehnten ist eine enorme Entwicklungsdynamik greifbar geworden“, sagt Institutsdirektor Holger Fleischer.
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Gesellschaftlichen Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln zu begegnen, liegt weltweit im Trend. Besonders in der jüngeren Gründergeneration gilt die Verbindung aus Gemeinwohlorientierung und Gewinnerzielung als vielversprechendes Organisationsmodell. Dessen rechtlicher Rahmen ist indes noch wenig ausgebildet. Ein Projekt unter der Federführung von Institutsdirektor Holger Fleischer wirft einen interdisziplinären Blick auf diese Materie.
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Diskursanalysen haben in der Wissenschaft eine lange Tradition. Im Rahmen seiner Forschung zum „Mikrokosmos Gesellschaftsrecht“ unternimmt Holger Fleischer eine Standortbestimmung des Gesellschaftsrechts als akademische Disziplin. Unter Verweis auf Pierre Bourdieu hält er fest, dass die kritische Auseinandersetzung mit disziplinspezifischen Denk- und Forschungstraditionen eine notwendige Bedingung jeder wissenschaftlichen Arbeit bildet.
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Deutschland ist die weltweit drittgrößte Importnation. Dem am 11. Juli 2021 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) gingen lange und harte Debatten voraus. Für die eine Seite ist das Gesetz ein Meilenstein in der Bekämpfung von Ausbeutung und Umweltzerstörung in Entwicklungsländern. Die andere Seite spricht von unzumutbaren Belastungen und Wettbewerbsnachteilen für hiesige Unternehmen. Hinzu kommen viele ungelöste Rechtsfragen. Umso wichtiger ist jetzt eine sachliche Orientierung.
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Der Klimawandel ist nicht nur eine Herausforderung für die Politik. Deutsche und internationale Unternehmen sind zunehmend mit Fragen des Klimaschutzes befasst. So lassen etwa zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen Konzerne wie Shell, BMW, Mercedes und Volkswagen aufhorchen. Wie sieht es aber mit den Regelungsinstrumenten des Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrechts aus? Institutsdirektor Holger Fleischer hat untersucht, inwieweit diese Spezialdisziplinen zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen können.
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Eine Unternehmensphilosophie sucht nach neuen juristischen Lösungen: Brauchen moderne Unternehmen einen Existenzgrund, der über die reine Gewinnorientierung hinausgeht? Viele Vorstände im In- und Ausland folgen heute dem sogenannten Corporate-Purpose-Konzept. Es wird von führenden Stimmen aus der Managementlehre empfohlen und dient dazu, den erkennbaren Sinn und inneren Antrieb eines Unternehmens zu ermitteln. Eine grundlegende Neuausrichtung unternehmerischer Tätigkeit scheint sich abzuzeichnen.
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Wie sich Profitabilität und gesellschaftliche Verantwortung in Einklang bringen lassen, ist eine Schlüsselfrage, die schon lange über Fachgrenzen hinweg diskutiert wird. Vor dem Hintergrund wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit hinsichtlich Sozial- und Umweltstandards sowie der Bekämpfung von Korruption in Drittstaaten wirft das Thema Corporate Social Responsibility (CSR) auch wichtige Rechtsfragen auf.
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