7. Fachgespräch Familienrecht „Familienfunktionen und Familienrecht: Finanzierung der Familie“
- Datum: 26.09.2025
- Uhrzeit: 10:00
- Ort: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Zu den grand thèmes der Familiensoziologie gehört die Frage nach den sozialen Funktionen von Familie. Im Gegensatz zu biologischen Funktionen sind damit die Funktionen gemeint, die Familien für die und innerhalb der Gesellschaft haben. Hier werden häufig drei Hauptfunktionen unterschieden: wirtschaftliche Funktionen (Familie als Gewähr für materielle Sicherheit), sozialisierende Funktionen (Familie als Orte der Erziehung und der Fürsorge) sowie politische oder verortende Funktionen (gesellschaftliche Platzierungen durch Familie).
Entlang dieses gedanklichen Rasters wollen wir in den folgenden Fachgesprächen aufklären, wie das Familienrecht das Spektrum dieser gesellschaftlichen Funktionen von familiärer Praxis in der Gegenwart abbildet. Unsere Leitfragen werden sein: Wo führen gewandelte Familienfunktionen zu Reformbedarf? Wo führen rechtliche Reformen zu einer Veränderung von Familienfunktionen? In welchen konkreten Rechtsregeln spiegelt Familienrecht welche Familienfunktion wider (Pflichten und Ansprüche, Unentgeltlichkeitsvorstellungen, Verwandtschaft)? Wie sollte oder könnte das Familienrecht idealerweise Familienfunktionen aufgreifen oder gar mitprägen?
Mit dem diesjährigen Fachgespräch geht es uns um die Finanzierung der Familie. Hier interessieren uns Veränderungen der wirtschaftlichen Funktion von Familie und der dem Recht zugrundeliegenden Versorgungsmodelle. Dabei steht der Bedeutungsverlust der Einverdienerhaushalte gegenüber anderen Modellen, wie insbesondere dem Doppelversorgermodell, im Vordergrund. Auch die paritätischere Aufteilung der Kinderbetreuung in Trennungsfamilien und der zunehmende Unterstützungsbedarf älterer Familienmitglieder müssen finanziell abgebildet werden. Da gerade das Eherecht vom Modell der Einverdienerehe geprägt ist, wollen wir die Rechtsvorstellungen über die wirtschaftliche Lebensführung in der Ehe mit den beobachtbaren tatsächlichen Entwicklungen abgleichen und danach fragen, ob sie eine Neuausrichtung der allgemeinen und besonderen Ehewirkungen erfordern. Konrad Duden und Tobias Helms werden in ihren Referaten diese Fragen im Hinblick auf die eheliche Aufgabenverteilung bzw die eheliche Vermögensteilhabe untersuchen.
Im Zusammenhang mit dem Unterhalt soll die Perspektive erweitert werden. Auch dort kann man zunächst nach der Wechselwirkung zwischen Unterhaltsrecht und geänderten Lebensmodellen und Lebensrealitäten fragen, wie es Bettina Heiderhoff übernehmen wird. Hinzu tritt aber die Frage nach der Rolle des Staates und dem Verhältnis von Unterhalt zu Sozialleistungen, etwa durch Regelungen zum Unterhaltsvorschuss und durch das Angehörigenentlastungsgesetz. Diese Perspektive wird Ulrich Becker in das Gespräch einbringen.
Die nachfolgenden Fachgespräche werden den Familienfunktionen Care und Status gewidmet sein. Dabei wollen wir Care weit verstehen. Es wird sowohl um Erziehung und angemessenes familiäres Verhalten (Umgang) gehen als auch um Rechtsvorstellungen über Pflege (z.B. ihre Abgeltung) und sonstige Formen tatsächlicher Fürsorge (z.B. wenn Familienangehörige als Betreuer fungieren).
Unter dem Oberbegriff Status werden wir schließlich in unserem übernächsten Fachgespräch danach fragen, inwieweit das Familienrecht gesellschaftliche Platzierungen durchführt oder stabilisiert, etwa durch die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Familie und durch das Abstammungsrecht.
Die Veranstaltung ist nicht öffentlich!