Prof. Dr. Keizō Yamamoto: Die Reform des japanischen Bürgschaftsrechts - unter besonderer Beachtung des Schutzes des Bürgen für Unternehmensschulden

mit einem Kommentar von Prof. Dr. Karl Riesenhuber

  • Datum: 16.02.2024
  • Uhrzeit: 17:00
  • Ort: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Eine Veranstaltung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht und der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V.

Zu den Referenten:
Keizō Yamamoto ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Kyōto. Seine Hauptforschungsinteressen sind das Vertrags- und Verbraucherrecht sowie das Deliktsrecht. Er war Teil der Kommission des Legislativausschusses, welche für das Justizministerium den Entwurf zur Schuldrechtsreform erarbeitete. Auf Deutsch veröffentlichte er unter anderem die Grundzüge des japanischen Schadenersatzrechts (2018) und gab zusammen mit Gabriele Koziol 2021 den Band Das reformierte japanische Schuldrecht heraus.

Karl Riesenhuber ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Forschungsschwerpunkte sind das deutsche und europäische Vertrags-, Arbeits- und Urheberrecht sowie die juristische Methodenlehre. Er ist Teil des Kuratoriums der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung (DJJV).

Zum Thema:
Am 1. April 2020 trat in Japan die Schuldrechtsreform in Kraft, die signifikante Teile des japanischen Zivilgesetzes betraf und auch das Bürgschaftsrecht umfasste. Der Schutz des Bürgens war ein zentraler Aspekt der Reform. Dies gilt insbesondere für Privatpersonen, welche Bürgschaften für Unternehmensschulden übernehmen und sich dazu oft durch Nähebeziehungen gedrängt fühlen oder/und die wirtschaftlichen Risiken nicht umfassend überblicken. Die nun im Zivilgesetz gewählte, vor allem formale Ausgestaltung des Schutzes und die daneben fortgesetzten Reformen durch soft law sowie öffentlich-rechtliche Regelungen unterscheiden sich von dem in Deutschland eingeschlagenen Weg. Dies soll in einem rechtsvergleichenden Vortrag beleuchtet und durch einen Kommentar aus deutscher Sicht komplettiert werden.


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