Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Keiichi Yamanaka: Der Jagdzwischenfall des Prinzen Heinrich von Preußen im Jahre 1880 - Die diplomatische Krise und Strafrecht

  • Datum: 28.04.2021
  • Uhrzeit: 10:00

Moderiert von Dr. Jan Grotheer (Ehrenpräsident der DJJV, Präsident des Hamburger Finanzgerichts a.D.) und Ruth Effinowicz, LL.M., M.A. (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht)


Zum Thema:

In diesem Jahr jährt sich der Abschluss des ersten Vertrages zwischen Japan und Preußen zum 160. Mal. Diesem folgte später ein Vertrag mit dem Norddeutschen Bund, der schließlich auf das Deutsche Kaiserreich erstreckt wurde, sodass 1861 allgemein als Beginn der offiziellen Beziehungen zwischen Japan und Deutschland verstanden wird. Vergleichbare – als „ungleiche Verträge“ bekannte – Abkommen schloss Japan auch mit den USA sowie weiteren europäischen Staaten. Regelmäßig enthielten sie u.a. Bestimmungen zur Extraterritorialität, Konsulargerichtsbarkeit, Zolltarifautonomie und Meistbegünstigungsklauseln.

Das Jubiläum möchten die DJJV und das Max-Planck-Institut Hamburg gemeinsam zum Anlass nehmen, einen Beitrag zur Diskussion über diese Verträge zu leisten. Zu unserer großen Freude hat sich einer der bedeutendsten japanischen Strafrechtsprofessoren, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Keiichi Yamanaka, Emeritus der Kansai-Universität bereit erklärt, uns einen Vortrag zum Thema „Der Jagdzwischenfall des Prinzen Heinrich von Preußen im Jahre 1880 – Die diplomatische Krise und Strafrecht“ zu halten, der sich u.a. mit den Auswirkungen dieser Verträge und der darin vereinbarten Konsulargerichtsbarkeit beschäftigt.

Zum Referenten:

Keiichi Yamanaka wurde 1978 an der Kansai-Universität Osaka zum außerordentlichen Professor ernannt, 1985 erhielt er eine planmäßige ordentliche Professur. Es folgten zahlreiche Forschungsaufenthalte in Deutschland, unter anderem an den Universitäten München, Köln, Tübingen, Frankfurt am Main und Göttingen. Von 1996 bis 1998 war er Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Osaka, von 1997 bis 2000 stand er der strafrechtswissenschaftlichen Gesellschaft Japans vor. 1999 promovierte er in Kyōto zum Dr. iur.

Er erhielt die Ehrendoktorwürde der Universität Białystok (Polen), der Universität Huánuco (Peru) und der Universität Göttingen. Zudem wurde ihm von der Alexander von Humboldt-Stiftung der Reimar Lüst-Preis für internationale Wissenschafts- und Kulturvermittlung verliehen. Schließlich wurde ihm zum 70. Geburtstag am 16. März 2017 die Festschrift „Rechtsstaatliches Strafen“ von seinen deutschen und internationalen Kolleginnen und Kollegen zugedacht (Duncker & Humblot, Berlin 2017).

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