
Afrika im Fokus
Seit vielen Jahren nimmt das Institut Länder und Regionen in den Fokus, die wegen ihrer dynamischen Entwicklung von besonderem wissenschaftlichen Interesse sind. Als Leiterin des Kompetenzzentrums Afrika möchte Kwamou Eva Feukeu ein neues Kapitel aufschlagen. Welche Themen hat sie sich vorgenommen?
Recht und Wertschöpfung
Im Wirtschaftsrecht angesiedelt ist Feukeus Schwerpunkt zu informeller Wertschöpfung: „Während der letzten 150 Jahre sind Wirtschaft und Recht in Afrika in erster Linie darauf ausgerichtet gewesen, Waren in den Rest der Welt zu exportieren. Ich gehe der Frage nach, wie Wertschöpfung in Afrika entsteht und wie sie derzeit durch staatliche und nichtstaatliche Mittel geschützt wird. Außerdem möchte ich dafür rechtliche Lösungen finden, die sicherstellen, dass wirtschaftliche Leistung den Menschen zugutekommt, die sie schaffen.“
Die Wirtschaftslandschaft Afrikas ist bis heute stark von den europäischen Rechtsordnungen der ehemaligen Kolonialmächte geprägt. Das gilt auch für die 17 west- und zentralafrikanischen Staaten, die der OHADA (Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika) angehören. Sie verfolgen das Ziel, durch ein gemeinsames Wirtschaftsrecht die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern. Aktuell regeln zehn von der OHADA geschaffene länderübergreifende Einheitsgesetze unter anderem das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Transportrecht sowie das Recht der Schiedsgerichtsbarkeit und der Mediation.
„Ich möchte rechtliche Lösungen finden,
die sicherstellen, dass wirtschaftliche Leistung
den Menschen zugutekommt, die sie schaffen.“
– Kamou Eva Feukeu –
„Dieses Recht findet aber nur auf rund 10 Prozent der Wirtschaft Afrikas Anwendung. Die übrigen 90 Prozent fallen in den informellen Sektor, für den es nur wenig staatlich geregelte rechtliche oder soziale Absicherung gibt“, sagt Feukeu. Sie möchte herausfinden, welche Rechtsinstrumente es braucht, um den realen Praktiken wirtschaftlicher Wertschöpfung gerecht zu werden. Denn diese bilden die Lebensgrundlage der meisten Menschen in Afrika, sei es in der Landwirtschaft, im Handwerk, im Transportwesen oder im Direktverkauf von Produkten aus eigener Herstellung. Ebenfalls dazu gehören innovative Start-ups junger Entrepreneur*innen, die informell und über Ländergrenzen hinweg agieren.
Mit diesem Projekt verfolgt Feukeu einen innovativen Forschungsansatz. Sie will privatrechtliche Analyse mit empirischen Daten zur Wertschöpfung in Afrika verknüpfen. Dazu hat sie eine Kooperationsplattform konzipiert, auf der in Afrika ansässige sowie in der Diaspora lebende Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen auf afrikanische Wirtschaftstreibende treffen sollen, um gemeinsam kontextsensitive Ansätze zu entwickeln und Reformmodelle zu erarbeiten. Das Thema informelles Wirtschaften ist keineswegs nur in Afrika von hoher Relevanz, weshalb auch in Lateinamerika, Europa und Asien zu afrikanischem Wirtschaftsrecht geforscht wird. Hier sieht die Wissenschaftlerin enorm viel Vernetzungspotenzial.
Recht und Zeit
Der Konflikt zwischen gelebtem und formalem Recht steht auch im Mittelpunkt eines Projekts über den Besitz und die Nutzung von Land. Dabei geht es darum, dass Menschen Erfahrungen mit formalem Recht machen, während das Gewohnheitsrecht noch in ihrem Gedächtnis verankert ist. „Die Neuinterpretation von Gewohnheitsrecht und seine Einbindung in staatliches Recht haben Rechtserfahrungen geschaffen, die außerhalb des geschriebenen Rechts liegen und Teil unseres gemeinsamen rechtlichen Instrumentariums geworden sind“, sagt Feukeu. „So lässt sich erklären, weshalb Bodenrechtsreformen in Afrika oft scheitern, denn diese stützen sich entweder ausschließlich auf modernes Gesetzesrecht oder greifen einfach auf Gewohnheitsrecht zurück. Die Realität macht aber beide Rechtsformen unverzichtbar.“ Beispielsweise gibt es in Kamerun viel Land, das brach liegt, weil die Eigentümer*innen sich nicht darum kümmern. Oft leben diese weit entfernt, nicht selten im Ausland. Feukeu möchte zu einer Neubetrachtung insbesondere hinsichtlich temporärer, nicht ausschließlicher Eigentumsrechte anregen. „Ich finde, wir sollten das Bodennutzungsrecht in Afrika neu denken, sodass beispielsweise dasselbe Grundstück während unterschiedlicher Zeiträume von verschiedenen Personen wie Eigentum genutzt werden kann.“
„Mir geht es darum, das Recht von den Menschen her zu denken.“
– Kamou Eva Feukeu –
Das Phänomen, dass Elemente früheren Kolonial- und Gewohnheitsrechts erinnert und parallel zu staatlichen wie nichtstaatlichen Gesetzen praktiziert werden, sieht sie als Ressource, für die sie in ihrer Forschung den Begriff gleichzeitiges Recht formuliert hat: „Mir geht es darum, das Recht von den Menschen her zu denken. Dieses rechtskulturelle Verständnis von Kotemporalität könnte neue Wege für die Gestaltung von Reformen eröffnen, die sich an dem Recht orientieren, das in ihnen lebt.“
Recht auf Zukunft
Was passiert, wenn globale Entwicklungsorganisationen lokalen Akteur*innen Ziele vorgeben? Was verstehen Menschen in marginalisierten Gemeinschaften unter einer guten Zukunft? Auch bei ihrer Analyse fremd- und selbstbestimmter Zukunftsvisionen nimmt Feukeu ihre Forschungsfragen aus einer interdisziplinären Perspektive in den Blick. Expertise aus der Zukunftsforschung bringt sie aus ihrer früheren Tätigkeit für die UNESCO mit, wo sie unter anderem Familien und Organisationen darin geschult hat, die dem Begriff „Entwicklung“ zugrunde liegenden Annahmen kritisch zu hinterfragen.
Im Austausch mit anderen Wissenschaftler*innen, Zukunftsforscher*innen und Aktivist*innen will sie zunächst drei wesentliche Erkenntnisse überprüfen: Dass neben der Geschichte einer kolonialisierten Zukunft eine lange Tradition nichtkolonialen kritischen Nachdenkens über die Zukunft besteht. Dass Praktiken der Entwicklungs- und Zukunftsplanung die Bedürfnisse der Menschen, denen sie dienen sollen, nicht willkürlich voraussetzen dürfen, um als ethisch zu gelten. Und dass sich die Sozialforschung alternativer Methoden, wie etwa Reframing, partizipative Forschung oder kontextbezogene Zukunftsvisionen, bedienen sollte, um willkürliche Annahmen über die Bedürfnisse der Beteiligten zu vermeiden.
„Nur wenn wir Menschen Raum geben, um ihre Ideen zu einer
guten Zukunft zu entfalten, können wir als Wissenschaftler*innen
mit ihnen in einen sinnvollen Dialog treten.“
– Kamou Eva Feukeu –
Die Verbindung zur Rechtswissenschaft sieht sie in der Ausrichtung rechtlicher Handlungen, wie dem Abschluss von Rechtsgeschäften oder dem Einsatz bestimmter Rechtsinstrumente, auf die Zukunft. Sie fragt danach, wie das Recht beschaffen sein muss, damit Menschen und Gemeinschaften ihren eigenen Interessen folgen und ihre Ziele für eine gute Zukunft realisieren können. Großen Wert legt sie dabei auf eine partizipative Herangehensweise: „Nur wenn wir Menschen Raum geben, um ihre Ideen zu einer guten Zukunft zu entfalten, können wir als Wissenschaftler*innen mit ihnen in einen sinnvollen Dialog treten.“
Bildnachweis:
Porträt Kwamou Feukeu: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Johanna Detering












