Privatrechtliche Körperschaften in China

Privatrechtliche Körperschaften in China

Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Teils des Zivilrechts in 2017 unterteilt das chinesische Recht Körperschaften des Privatrechts in gewinnorientierte und nichtgewinnorientierte Organisationen.

Auf der einen Seite steht als Prototyp die Kapitalgesellschaft in Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Organisationsverfassung ab 2020 auch für die Unternehmen gilt, die von ausländischen Investoren in China gegründet werden. Auf der anderen Seite umfassen nichtgewinnorientierte Organisationen im chinesischen Recht zunächst die auch im deutschen Privatrecht bekannten Vereine und Stiftungen. Neu hinzugekommen sind Einrichtungen für soziale Dienste und religiöse Einrichtungen als Rechtsformen nichtgewinnorientierter Organisationen, die keine Gegenstücke im deutschen Recht finden.

Diese sehr modern anmutende Einteilung privatrechtlicher Körperschaften wirft eine Reihe von Forschungsfragen auf, denen das Kompetenzzentrum China nachgeht:

Gelingt es dem chinesischen Gesellschaftsrecht, das zunächst zur Reorganisation staatseigener Unternehmen etabliert worden war, die Interessenkonflikte zu lösen, die sich in modernen Kapitalgesellschaften stellen?

Welche Rolle kommt nichtgewinnorientierten Organisationen in einem politischen System zu, das weiterhin dem Typus der zentralisierten sozialistischen Parteidiktatur entspricht?

Wie fügen sich die neuen Rechtsformen der Einrichtungen für soziale Dienste und religiöse Einrichtungen in dieses System ein? Gibt es hierfür funktionale Äquivalente in anderen Rechtsordnungen?


Publikation

Katja Levy, Knut Benjamin Pißler, Charity with Chinese Characteristics – Chinese Charitable Foundations between the Party-state and Society, Elgar, Cheltenham 2020, 320 S.
Zur Redakteursansicht