Philipp Ceesay von der Bucerius Law School habilitiert

13. August 2025

Philipp Ceesay, wissenschaftlicher Referent am Institut, ist am 7. Juli 2025 von der Bucerius Law School habilitiert worden. Damit wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung verliehen.

In seiner Habilitationsschrift untersucht Ceesay die Erosion und Resilienz des erbrechtlichen Formzwangs aus historisch-vergleichender Perspektive. Er zeigt auf, wie sich der erbrechtliche Formzwang seit Inkrafttreten der modernen Erbrechtskodifikationen in Deutschland, England und den USA entwickelt hat. Den Ausgangspunkt der Arbeit bildet dabei die Einsicht, dass der erbrechtliche Formzwang und seine verfahrensrechtliche Einbettung ein einheitliches Regelungsproblem darstellen. Deshalb erweitert Ceesay den Blick auf den Formzwang um jene Perspektive, in der die Wirksamkeit von Testamenten – nach dem Tod des Testierenden – prozessual verhandelt wird. In einem vergleichenden Längsschnitt stellt er dar, wie sich der Diskurs über den erbrechtlichen Formzwang qualitativ verändert hat. Diese Erkenntnisse ermöglichen es, die Resilienz des erbrechtlichen Formzwangs im deutschen Recht besser zu verstehen. Zugleich bilden sie die Grundlage, um die Perspektiven des erbrechtlichen Formzwangs im digitalen Zeitalter auszuloten.

Priv.-Doz. Dr. Philipp Ceesay, LL.M. (Harvard) studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo er 2014 promovierte. Für seine von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderte Dissertation erhielt er die Promotionspreise der Universität Jena sowie des Thüringer Arbeitskreises für Unternehmensrecht. Von 2016 bis 2017 war er wissenschaftlicher Assistent am Institut, und nach seiner Rückkehr aus dem Master-Studium in den USA wissenschaftlicher Referent in der Arbeitsgruppe von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann. Während dieser Zeit lehrte Ceesay an der Bucerius Law School und vertrat im Wintersemester 2021/2022 den Schwerpunkt „Unternehmensrecht“ an der Universität Jena. Derzeit vertritt er die Professur für Bürgerliches Recht, Transnationales Wirtschaftsrecht an der Leuphana Universität Lüneburg.

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