Die Wurzeln der Rechtsvergleichung reichen zurück bis in das Altertum. Lange bevor sie zu einer modernen wissenschaftlichen Disziplin wurde, gab es bereits rechtsvergleichende Ansätze, etwa in der griechischen Staatsphilosophie. Stark an Bedeutung gewonnen hat die Rechtsvergleichung zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Im Zeitalter der Globalisierung und vor dem Hintergrund der Privatrechtsvereinheitlichung in Europa ist sie relevanter denn je. Eine wegweisende kritische Gesamtschau des weltweiten Entwicklungsstandes der rechtsvergleichenden Wissenschaft bot das „Oxford Handbook of Comparative Law“ bei seinem Erscheinen 2006. Die Anfang 2019 erschienene zweite Auflage ist inhaltlich aktualisiert und thematisch erweitert.
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