Tobias Helms (Philipps-Universität Marburg): Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum Internationalen Abstammungsrecht vom 7.12.2022
Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht
- Datum: 14.02.2023
- Uhrzeit: 11:00
- Ort: Online-Veranstaltung
Zum Referenten:
Tobias Helms ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg. Er ist u.a. Schriftleiter der Zeitschrift Das Standesamt (StAZ), Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), Mitglied des Deutschen Rats für Internationales Privatrecht und der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags. Tobias Helms war Mitglied der von der Kommission zur Vorbereitung des Verordnungsvorschlags eingesetzten Expert Group on the Recognition of Parenthood between Member States. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Familienrecht sowie im internationalen Privatrecht.
Zum Thema:
Ende letzten Jahres legte die Kommission einen Vorschlag für eine umfassende Verordnung zum Internationalen Abstammungsrecht (COM(2022) 695 final) vor. Danach sollen nicht nur die Regeln über die internationale Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht vereinheitlicht sowie die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Abstammungssachen innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden, vielmehr sollen auch öffentliche Urkunden aus den Mitgliedstaaten (vor allem Geburtsurkunden) automatisch anerkannt und ergänzend dazu ein sog. „europäisches Elternschaftszertifikat“ eingeführt werden. In der Sache wird damit vor allem dem berechtigten Anliegen einer europaweiten Anerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft, soweit diese in einem Mitgliedstaat wirksam begründet wurde, Rechnung getragen. Doch der gesamten Komplexität des Internationalen Abstammungsrechts wird der Vorschlag noch nicht gerecht. Der Vortrag wird Eckpunkte des Entwurfs vorstellen und Überarbeitungsbedarf aufzeigen.
Zur Vortragsreihe:
Die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“ wird von Ralf Michaels und Michael Cremer organisiert. Gastreferent*innen und Mitarbeiter*innen des Instituts stellen hier ihre Arbeit zu aktuellen Forschungsfragen und Entwicklungen im Internationalen Privatrecht zur Diskussion. Die Workshops richten sich an Wissenschaftler*innen, die zum Internationalen Privatrecht forschen und sind gleichzeitig offen für alle Interessierten aus dem akademischen Kontext (Doktorand*innen und Student*innen eingeschlossen).
Tobias Helms ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg. Er ist u.a. Schriftleiter der Zeitschrift Das Standesamt (StAZ), Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), Mitglied des Deutschen Rats für Internationales Privatrecht und der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags. Tobias Helms war Mitglied der von der Kommission zur Vorbereitung des Verordnungsvorschlags eingesetzten Expert Group on the Recognition of Parenthood between Member States. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Familienrecht sowie im internationalen Privatrecht.
Zum Thema:
Ende letzten Jahres legte die Kommission einen Vorschlag für eine umfassende Verordnung zum Internationalen Abstammungsrecht (COM(2022) 695 final) vor. Danach sollen nicht nur die Regeln über die internationale Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht vereinheitlicht sowie die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Abstammungssachen innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden, vielmehr sollen auch öffentliche Urkunden aus den Mitgliedstaaten (vor allem Geburtsurkunden) automatisch anerkannt und ergänzend dazu ein sog. „europäisches Elternschaftszertifikat“ eingeführt werden. In der Sache wird damit vor allem dem berechtigten Anliegen einer europaweiten Anerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft, soweit diese in einem Mitgliedstaat wirksam begründet wurde, Rechnung getragen. Doch der gesamten Komplexität des Internationalen Abstammungsrechts wird der Vorschlag noch nicht gerecht. Der Vortrag wird Eckpunkte des Entwurfs vorstellen und Überarbeitungsbedarf aufzeigen.
Zur Vortragsreihe:
Die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“ wird von Ralf Michaels und Michael Cremer organisiert. Gastreferent*innen und Mitarbeiter*innen des Instituts stellen hier ihre Arbeit zu aktuellen Forschungsfragen und Entwicklungen im Internationalen Privatrecht zur Diskussion. Die Workshops richten sich an Wissenschaftler*innen, die zum Internationalen Privatrecht forschen und sind gleichzeitig offen für alle Interessierten aus dem akademischen Kontext (Doktorand*innen und Student*innen eingeschlossen).