Alexander Herzog: Chinesische Unternehmenskäufe in Deutschland – Licht und Schatten
Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht
- Datum: 05.11.2018
- Uhrzeit: 17:00
Zum Referenten:
Alexander Herzog ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am China-Desk
der internationalen
Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller in München und Shanghai und arbeitet derzeit an einem
rechtswissenschaftlichen
Dissertationsprojekt. Darüberhinaus
ist er Lehrbeauftragter für chinesisches Recht am China Center der TU Berlin. Er hat Rechtswissenschaft an der Universität
Regensburg, chinesische Sprache an der Fudan
Universität Shanghai und der Beijing Language and
Culture University sowie Sinologie
an der Ludwigs-Maximilians-Universität München studiert. Darüber hinaus
war er bei diversen
internationalen Kanzleien und Unternehmen in Deutschland und China tätig. Seine beruflichen
Arbeitsschwerpunkte liegen dabei im
Bereich des Wirtschafts-und Gesellschaftsrechts, vor allem aber im
Bereich internationaler Unternehmenstransaktionen
(M&A) mit China-Bezug sowie
Investitionen von chinesischen
Investoren in Deutschland.
Über das Thema
Spätestens seit der Übernahme des High-Tech
Roboter-Herstellers Kuka durch
den chinesischen Haushaltsgeräte-Konzern Midea im Jahr 2016 werden chinesische
Investitionen in Deutschland
beinahe täglich zum Thema politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Diskussionen gemacht.
Während die politische Debatte
von den Schlagworten „Asymmetrie
im Markzugang", „Systemwettbewerb" und „staatlich gelenkte Innovationspolitik" dominiert
wird und eine schärfere Regulierung durchgesetzt
wurde, herrscht in der Gesellschaft allgemein Unbehagen, Angst vor Arbeitsplatzverlust
und dem oft in den Medien zitierten „Ausverkauf" der Wirtschaft, was jedoch zu einem großen Teil auf
mangelndem Wissen und Verständnis gegenüber China
fußt. Dahingegen sieht die deutsche Industrie enorme Chancen, begrüßt explizit
chinesische Investitionen und plädiert für Offenheit im internationalen Wettbewerb, welche für eine Exportnation wie
Deutschland elementar für die Zukunftsfähigkeit
ist. Der Vortrag soll daher die
aktuelle Debatte in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
analysieren, das aktuelle Marktumfeld für derartige
Investitionen aufzeigen und
dadurch dem Zuhörer ermöglichen,sich
selbst eine Meinung zur Thematik
zu bilden. Sodann werden Chancen und Risiken chinesischer Investitionen für den Standort Deutschland aufgezeigt.
Hamburger Vorträge zum Chinesischen Recht:
Im Rahmen der "Hamburger Corträge zum chinesischen Recht geben seit
2002 eine Reihe von Gastvorträgen herausragender
Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker, die
sich zu Forschungszwecken am
Institut in Hamburg aufhalten, Einblick in Rechtsgebiete,
die derzeit in der Volksrepublik China im Aufbau sind und daher auch international eine große Beachtung finden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Gäste des Instituts und
die interessierten Mitglieder benachbarter juristischer Fakultäten sind
herzlich eingeladen.