
Forschung zum koreanischen Recht
Das heutige koreanische Zivilrecht ist das Ergebnis einer komplexen Rechtsentwicklung: Geprägt von kontinentaleuropäischen Kodifikationsmodellen als Ergebnis der japanischen Kolonialisierung bis hin zu Reformbestrebungen, die während des Korea-Kriegs gehemmt wurden, und schließlich zur endgültigen Kodifizierung des koreanischen Zivilrechts im Jahre 1958. Die Überlagerung unterschiedlicher Einflüsse prägt die Struktur und Systematik des modernen koreanischen Privatrechts bis heute.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Forschung zum koreanischen Zivilrecht bewusst einen rechtsvergleichenden Ansatz jenseits eurozentrischer Betrachtungsweisen. Im Mittelpunkt steht die Analyse des koreanischen Rechts im Spannungsfeld historischer, kultureller und philosophischer Einflüsse, insbesondere der konfuzianischen Tradition und der chinesischen Rechtskultur, die seine Entwicklung nachhaltig geprägt haben. Ziel ist es, das koreanische Recht in seinem ostasiatischen Rechtskontext zu verstehen und seine Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen sichtbar zu machen.
Daneben wird der Aufbau einer einschlägigen Literaturbasis in der Institutsbibliothek kontinuierlich fortgeführt.