Neue Akzente in der Rechtsvergleichung

Ralf Michaels folgt Jürgen Basedow als Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

9. Juli 2019

Seit 1. Juli 2019 ist Ralf Michaels im Hauptamt Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht nachdem er diese Funktion bereits seit 1. Januar 2019 im Nebenamt innehatte. Er übernimmt damit die Nachfolge von Jürgen Basedow. Hierfür wechselte er von der Duke University School of Law, wo er seit 2002 als Professor tätig war, zurück nach Deutschland. Ab dem Wintersemester 2019/2020 wird er zudem an der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg unterrichten.

In seiner Forschungsagenda will Ralf Michaels neue Akzente in den Bereichen Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Rechtstheorie setzen. Dazu will er das traditionell auf Konflikte zwischen Privatrechten beschränkte Kollisionsrecht auf regulatorische Rechte, nichtstaatliche Rechte sowie das Völkerrecht erweitern. „Ich möchte eine anspruchsvolle intersystemische Rechtstheorie entwickeln, die das traditionelle Denken innerhalb eines Rechtssystems durch ein Denken zwischen Rechtssystemen ergänzt,“ sagt der Max-Planck-Direktor über seine wissenschaftlichen Schwerpunkte. Außerdem will Michaels der Dekolonialisierung der Rechtsvergleichung vertiefende Forschungsarbeit widmen: „Ich möchte dem traditionellen Rechtsverständnis, das staatliches Recht westlicher Prägung als den Normalfall ansieht und alternative normative Systeme marginalisiert, Alternativmodelle entgegenhalten.“


Ralf Michaels studierte Rechtswissenschaften in Passau und Cambridge. Bevor er dem Ruf an die Duke University folgte war er bereits von 2001 bis 2002 als Referent am Max-Planck-Institut für Privatrecht tätig. Während seiner Zeit an der Duke nahm er Gastprofessuren an den Universitäten Paris II Panthéon-Assas, Princeton, Pennsylvania, Toronto, Tel Aviv sowie der London School of Economics wahr. Außerdem forschte er als Fellow in Harvard und Princeton sowie an der American Academy in Berlin.


Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht widmet sich der Grundlagenforschung und dem Wissenstransfer im vergleichenden und internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht. Das Institut arbeitet an der wissenschaftlichen Konzeption einer künftigen europäischen Privatrechtsordnung und befasst sich auf globaler Ebene mit den durch Rechtsvereinheitlichung aufgeworfenen Herausforderungen.

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