Kodifikation, Wandel und Familienrecht
Projektzeitraum: 2025-2026
Kein Gebiet des Bürgerlichen Rechts hat sich seit 1900 so sehr verändert wie das Familienrecht. Ist die Geschichte vom Wandel des privaten Familienrechts zugleich eine Geschichte der Dekodifikation?
Im Rückblick auf 125 Jahre BGB wird untersucht, was der fundamentale und vielfältige Wandel des Familienrechts für das Kodifikationsverständnis bedeutet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Familienrecht vom ursprünglichen Kodifikationsanspruch des Vierten Buchs durch Sondergesetzgebung, richterliche Regelbildung oder lebenswirkliche Veränderungen abgerückt ist. Das Vorhaben wird aufzeigen, wie sich das Vierte Buch des BGB in der Rechtsentwicklung langfristig etabliert hat als Synonym für materielles Familienrecht. Dass sich das Vierte Buch seit 1900 so stark wie kein anderes Buch des BGB verändert hat, erweist sich nicht als Entkräftung, sondern Bestätigung des Kodifikationsanspruchs. So lässt sich am Beispiel des Familienrechts erkennen, dass Kodifikation und Wandel nicht zwangsläufig einen Widerspruch bedeuten.