Abstammung und Adoption: eine Abstandsmessung

Projektzeitraum: 2025-2027

Immer wieder haben sich Gesellschaften dafür entschieden, rechtliche Verwandtschaft auf zwei Arten zu begründen: einerseits durch Abstammung, andererseits durch Adoption. Dieses Muster begegnet schon im römischen Recht, und es hat seinen Weg in die heutigen Kodifikationen des europäischen Kontinents, die Rechtsordnungen des Common Law und in viele weitere Rechte gefunden. Aber was ist es eigentlich genau, was Rechtsordnungen mit der Unterscheidung zwischen Abstammung und Adoption verbinden? Worauf wird der Dualismus gegründet, wie hat er sich entwickelt, und was verteidigen Rechtsordnungen, wenn sie auf einem Nebeneinander von Abstammung und Adoption bestehen? Diesen Fragen wird hier für das deutsche Recht nachgegangen. Es wird eine dogmatische Abstandsmessung unternommen. Die Untersuchung wird zeigen, dass sich dogmatischen Leitvorstellungen von Abstammung und Adoption seit 1900 einander in wesentlichen Hinsichten angenähert haben. Diese Einsicht eröffnet Raum für Überlegungen, Abstammung und Adoption zu einem einheitlichen Rechtsinstitut zu verschmelzen. Zugleich wäre es ein Beitrag, das Familienrecht dekategorisierend weiter zu denken.

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