Erste Schritte am Institut und in Hamburg 

Was muss ich beim neuen Arbeitgeber, in der neuen Stadt als Erstes erledigen? Einige bürokratische Abläufe gehören zu jedem Arbeitsantritt und jedem Umzug dazu. Andere Schritte sind wichtig, um gut in den neuen Job, in die neue Arbeitsumgebung hineinzufinden.

Ihr Start am Institut

Unsere Personalverwaltung wird Ihnen einen Termin für Ihren Arbeitsantritt mitteilen. Sie erhalten dort unter anderem eine Onboarding-Mappe mit hilfreichen Informationen für Ihren Start am Institut. In den ersten Wochen lernen Sie wichtige Ansprechpersonen der verschiedenen Abteilungen des Instituts kennen und werden in die Abläufe in Ihrem Team eingeführt.

Ankommen in Hamburg

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Zuzug nach Hamburg (bzw. in den Ort Ihrer neuen Adresse) behördlich anmelden. In vielen Fällen ist das bereits online möglich. Sind Sie aus dem Ausland nach Hamburg gezogen, müssen Sie allerdings einen Termin bei einem der Kundencenter der Stadt Hamburg vereinbaren. Mehr dazu finden Sie hier.
Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, richten sich diese Schritte nach Ihrer örtlichen Gemeinde, wobei der Name der zuständigen Behörde oder Stelle geringfügig abweichen kann.

Steuer-Identifikationsnummer

Nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben, erhalten Sie automatisch per Post Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Teilen Sie diese bitte umgehend unserer Personalverwaltung mit.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland gibt es eine ein großes Angebot an öffentlich finanzierten TV- und Radiosendern. Dafür muss jeder Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt auch, wenn Sie kein Radio- oder Fernsehgerät haben. Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes melden Sie die neue Adresse auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrags an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse

Auch wenn das Institut Ihr Gehalt auf ein Konto im Ausland überweisen kann, ist es empfehlenswert, ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse zu eröffnen. Sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, können Sie bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl ein Konto eröffnen.

Zur Redakteursansicht