Stimmrechtszuordnung beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen
Ein deutsch-französischer Rechtsvergleich
Der Nießbrauch ist ein Rechtsinstrument mit langer Geschichte. Neben seiner Anwendung im Grundstücksrecht spielt er inzwischen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen zur Übertragung von Betriebsvermögen. Die Praxis nutzt ihn insbesondere zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge in Gesellschaften. Schwierigkeiten bereitet dabei aber die Frage, wem in diesen Fällen das Stimmrecht zusteht, dem Nießbraucher oder dem Gesellschafter.
Seit mehr als einem Jahrhundert diskutieren Wissenschaft und Praxis in Deutschland über diese Frage, ohne dass sich bisher ein Konsens abzeichnet. Während das deutsche Schrifttum verschiedene Zuordnungsmodelle erwägt, hat der französische Gesetzgeber sich für die Aufteilung des Stimmrechts nach Beschlussgegenständen entschieden. Vor diesem Hintergrund untersucht Jennifer Trinks, wissenschaftliche Referentin am Institut, in ihrer Dissertation die nießbrauchs- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben in rechtsvergleichender Perspektive. Dabei verdeutlicht die Kontrastierung mit dem französischen Recht, dass das deutsche Recht die Stimmrechtsausübung durch den Nießbraucher nicht nur trägt, sondern diese Zuordnung letztlich auch den Wertungen des Abspaltungsverbots entspricht.
Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht