Jakob Gleim erhält Otto-Hahn-Medaille

22. Juni 2020

Die Max-Planck-Gesellschaft zeichnet Jakob Gleim, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Institut, für seine Dissertation „Letztwillige Schiedsverfügungen: Geltungsgrund und Geltungsgrenzen“ mit der Otto-Hahn-Medaille aus. Die Dissertation erschien kürzlich in der Reihe Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht im Mohr Siebeck Verlag.

Kann jemand in seinem Testament anordnen, dass Streitigkeiten um das Erbe nicht durch die staatlichen Gerichte, sondern durch ein privates Schiedsgericht entschieden werden sollen? Eine solche letztwillige Schiedsverfügung ist Ausdruck der Testierfreiheit, steht aber in gewissem Widerspruch zu den Rechten der Nachlassbeteiligten, die grundsätzlich Anspruch auf Rechtsschutz durch die staatlichen Gerichte haben.

Jakob Gleim untersucht in seiner Dissertation das Spannungsverhältnis zwischen der Testierfreiheit des Erblassers und den Rechten der Nachlassbeteiligten, wägt diese Rechtspositionen gegeneinander ab und beantwortet so die Frage nach dem Geltungsgrund und den Geltungsgrenzen letztwilliger Schiedsverfügungen. Während solche Verfügungen im 20. Jahrhundert eher selten waren, beschäftigen sie deutsche Gerichte heute mit einer gewissen Regelmäßigkeit. Die rechtspraktische Bedeutung letztwilliger Schiedsverfügungen arbeitet Gleim in seiner Dissertation ebenso heraus wie ihre Vor- und Nachteile. Der Autor widmet sich ferner den Fragen, wie weit die Zuständigkeit letztwillig eingesetzter Schiedsgerichte reicht und welches Recht anzuwenden ist, wenn ein Erbfall grenzüberschreitende Bezüge aufweist. Dabei fließen auch Erkenntnisse ein, die sich aus einem Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Recht ergeben.

Für seine Dissertation erhält Jakob Gleim die Otto-Hahn-Medaille, mit der die Max-Planck-Gesellschaft jedes Jahr bis zu 30 junge Forscher*innen für herausragende wissenschaftliche Leistungen auszeichnet. Die Otto-Hahn-Medaille wird normalerweise im Rahmen der Jahresversammlung der Max-Planck-Gesellschaft verliehen, die aber in diesem Jahr aufgrund der Covid19-Pandemie nur in digitaler Form stattfinden kann. Die Preisverleihung an die diesjährigen Preisträger*innen wird daher auf der Jahresversammlung 2021 nachgeholt werden.

Jakob Gleim studierte Rechtwissenschaft in Freiburg und Genf. Für seine Promotionszeit erhielt er ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. Neben seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Institut verfolgte Gleim seine Forschung zeitweise als Gastwissenschaftler an der Harvard Law School in Cambridge. 2019 schloss er seine Promotion an der Bucerius Law School ab und ist heute als Richter in Hamburg tätig.
 

Jakob Gleim, Letztwillige Schiedsverfügungen. Geltungsgrund und Geltungsgrenzen (Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 439), Bucerius Law School Hamburg 2019, Mohr Siebeck, Tübingen 2020, Doktorarbeit, XXVI + 354 S.


 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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