Friedrich Wenzel Bulst zum Honorarprofessor an der Universität Bielefeld ernannt

15. Juni 2020

Friedrich Wenzel Bulst, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, lehrt seit dem 6. Mai 2020 als Honorarprofessor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Bereits seit 2014 bietet er dort Vorlesungen und Seminare zum Wirtschaftsrecht an, mit dem Fokus auf Fragen der Digitalisierung.

Dr. Friedrich Wenzel Bulst war von 2000 bis 2005, mit Unterbrechungen für Auslandsaufenthalte, als wissenschaftlicher Assistent in der Arbeitsgruppe von Institutsdirektor Prof. Dr. Jürgen Basedow (em.) tätig.

Während dieser Zeit entstand seine Dissertation „Schadensabwälzung im deutschen, US-amerikanischen und europäischen Kartellrecht“. In dieser analysiert er rechtsvergleichend sowie ökonomisch die drei Rechtsordnungen in Bezug auf die Abwälzung kartellbedingter Schäden auf nachfolgende Marktstufen – einem zentralen Problem bei Schadensersatzprozessen Privater vor den Zivilgerichten.

Seine Promotion erfolgte 2005 an der Universität Hamburg. Seit 2007 ist Friedrich Wenzel Bulst bei der Europäischen Kommission in Brüssel tätig, gegenwärtig in der Generaldirektion Wettbewerb und zuvor auch im juristischen Dienst und im Kabinett der Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

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