Was heißt „Gerechtigkeit“ im Sport?

Das Handspiel als Beispiel eines Anwendungsdilemmas im Profifußball

5. November 2019

In deutschen Fußballstadien erregt eine Frage jedes Wochenende aufs Neue die Gemüter: Wann ist die Berührung des Balls durch Hand oder Arm ein zu ahndender Regelverstoß? Nicht selten ist die Beantwortung spielentscheidend. Ein unter Fußballfans heiß diskutiertes Thema beleuchten am 11. November Juristen aus Wissenschaft und Praxis beim Forum für internationales Sportrecht in Hamburg. Nach dem Hauptvortrag von Hans Christoph Grigoleit, Professor an der Universität München, werden der DFB-Schiedsrichter Felix Brych, der Sportwissenschaftler Gunter Gebauer und Christian Deckenbrock, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hockey-Bundes, dazu Stellung nehmen.

Unsicherheit bei der Anwendung einer Spielregel kann sportlichen Erfolg und dessen wirtschaftliche Folgen zu einem Lotteriespiel werden lassen. Mangelnde Rechtssicherheit ist eine Herausforderung für die Rechtswissenschaft. Nach der Regel 12 des International Football Association Board (IFAB) liegt ein Handspiel dann vor, wenn „ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt“. Schiedsrichter*innen entscheiden hier also nicht allein auf Basis nachweisbarer Fakten, die gegebenenfalls mittels Videobeweis überprüft werden können. Beim Handspiel geht es vielmehr um eine Bewertung der Absicht. Regel 12 nennt verschiedene Kriterien, wie „Bewegung der Hand zum Ball“ oder „Position der Hand“, um die Absicht zu indizieren. Hilfsregeln wie „unnatürliche Handbewegungen“ und „Verbreiterung der Körperfläche durch Hand und Arme“ sollen bei der Umsetzung in der Praxis helfen.

Wie lässt sich Rechtssicherheit im Sport herstellen?

Normative Ziele zu verwirklichen ist eine Aufgabe der rechtswissenschaftlichen Dogmatik. Können deren Erkenntnisse und Methoden herangezogen werden, um die Anwendung von Fußballregeln zu verbessern? Die „Regeldogmatik“ zum Handspiel ruft Spieler*innen, Trainer*innen und Vereinsfunktionär*innen regelmäßig auf den Plan. Ist ihre Formulierung zu ungenau oder in sich widersprüchlich? Oder kann sie etwa grundsätzlich nicht so konkretisiert werden, dass sie der Gerechtigkeit dient? Was bedeutet überhaupt Gerechtigkeit im Sport? Wie müssen Spielregeln beschaffen sein, um einen fairen Wettbewerb zu erzielen? Und bedeutet „fair“ so viel wie „gerecht“?

Folgende Beiträge stehen auf dem Programm:

Begrüßung

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Reinhard Zimmermann, Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

Hauptvortrag

Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatrechtstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Kommentare

Dr. Felix Brych, DFB-Schiedsrichter und Jurist Dr. Christian Deckenbrock, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hockey-Bundes, Akademischer Rat an der Universität zu Köln Prof. Dr. Gunter Gebauer, Sportwissenschaftler, Philosoph und Jurist

Diskussionsleitung

Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München

Das Forum für internationales Sportrecht ist eine gemeinschaftliche Initiative des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München.

Weitere Informationen finden Sie unter www.forumsportrecht.de

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