Emeritierung von Institutsdirektor Reinhard Zimmermann

18. Oktober 2022

Reinhard Zimmermann, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, hat am 10. Oktober 2022 das 70. Lebensjahr vollendet und wird mit Ende des Monats emeritiert. Im Rahmen eines in Zusammenarbeit mit den akademischen Schüler*innen Zimmermanns abgehaltenen Symposiums mit dem Titel „Vergleichende Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung“ würdigte das Institut das Wirken des Rechtswissenschaftlers in Forschung und Lehre.

Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg und Senatorin in der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, dankte dem Wissenschaftler in einer Grußbotschaft für sein Schaffen als Brückenbauer aus Hamburg heraus in Europa und in der Welt, was sich vor allem in seinen außerordentlichen Verdiensten um die Europäisierung der Wissenschaften zeige.

Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft Martin Stratmann dankte Reinhard Zimmermann besonders für dessen langjähriges Engagement innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft, wo er unter anderem das Amt des Vorsitzenden der Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion innehatte und zum Senator gewählt wurde. Außerdem hob er seinen erfolgreichen Einsatz für die Entwicklung des Forschungsstandorts Hamburg für die Rechtswissenschaft hervor.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann wurde 2002 zum Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ernannt. Seit 2008 ist er im Nebenamt Professor an der Bucerius Law School. Außerdem ist er seit 2011 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes. Er gilt als facettenreicher Forscher, außergewöhnlicher akademischer Lehrer und erfolgreicher Gestalter wissenschaftlicher Einrichtungen.

Zimmermann ist Autor und Herausgeber wegweisender Publikationen zur Rechtsgeschichte, Privatrechtsvergleichung und Europäischen Privatrechtsvereinheitlichung. Sein Werk hat weltweit Resonanz gefunden, wovon nicht zuletzt seine bis dato zehn Ehrendoktorwürden namhafter Universitäten von Chicago bis Edinburgh zeugen. Kennzeichnend für seine Forschung ist die Rechtsvergleichung in historischer Perspektive, bei der er Rechtsnormen auf ihre Entstehungsgeschichte untersucht und ihre Entwicklung analysiert. Darauf aufbauend entwickelt er Vorschläge für ein modernes Recht. Zuletzt hat er Anregungen für den deutschen Gesetzgeber zur Reform des Pflichtteilsrechts formuliert.

Reinhard Zimmermann, geboren 1952 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. 1981 folgte er im Alter von nur 29 Jahren einem Ruf auf den W.P. Schreiner-Lehrstuhl für Römisches Recht und Rechtsvergleichung an die Universität Kapstadt. Von 1988 bis 2002 hatte er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg inne. Gastprofessuren führten ihn unter anderem nach Oxford, Cambridge, Yale, Chicago, Auckland und Santiago de Chile. 1996 wurde er mit dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft ausgezeichnet. Anlässlich seines 70. Geburtstages haben ihm 54 seiner akademischen Schüler*innen und Peers eine umfangreiche Festschrift mit dem Titel „Iurium itinera: Historische Rechtsvergleichung und vergleichende Rechtsgeschichte – Historical Comparative Law and Comparative Legal History“ gewidmet.

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