Greta Siegert (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg): Die kollisionsrechtliche Behandlung polygamer Ehen in Deutschland de lege lata und de lege ferenda

Afternoon Talks on Islamic Law

  • Datum: 06.02.2020
  • Uhrzeit: 16:00

Zur Referentin:

Greta Siegert studierte Rechtwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (2013 –2019). Begleitend nahm sie an einer Zusatzausbildung zum französischen Recht teil. Von 2015 bis 2018 war sie als studentische Hilfskraft am Institut von Prof. Dr. Sebastian Krebber tätig. Seit 2019 arbeitet sie an ihrem Promotionsvorhaben im Bereich des Internationalen Privatrechts unter Betreuung von Prof. Dr. Jan von Hein. Ab Februar 2020 wird sie dies als Gastwissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg fortsetzen.

Zum Vortragsthema:

Das deutsche Eherecht lässt eine Eheschließung nicht zu, wenn einer der Verlobten bereits verheiratet ist. Zudem ist die Eingehung einer Doppelehe auch auf strafrechtlicher Ebene sanktioniert. Wie ist jedoch damit umzugehen, wenn deutsches Recht bei einer Eheschließung im Inland nicht zur Anwendung kommt, etwa bei nicht (auch) deutschen Verlobten? Das Kollisionsrecht verweist hier für die Ehefähigkeit auf das Heimatrecht des jeweils Heiratswilligen. Können oder müssen dann polygame Ehen vor deutschen Standesämtern geschlossen werden? Und welche Wirkungen sollen im Ausland geschlossenen polygamen Ehen zukommen, wenn die Paare nach Deutschland reisen oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen. Diese und ähnliche Fragen haben in Folge der sog. „Flüchtlingskrise“ an Aktualität gewonnen. Sie mündeten in dem vom Freistaat Bayern eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe“, der durch die Einführung einer kollisionsrechtlichen Spezialnorm ein Vorgehen gegen polygame Ehen ermöglichen soll. Der Vortrag setzt sich mit diesen aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen auseinander, indem die geltende Rechtslage dargestellt und auf mögliche Schwächen untersucht, die vorgeschlagene Neuregelung kritisch analysiert sowie ein möglicher alternativer Lösungsansatz dargestellt wird.


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Gäste des Instituts und die interessierten Mitglieder benachbarter juristischer Fakultäten sind herzlich eingeladen.

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